Kratom ist mit den üblichen Tests NICHT nachweisbar. Das Hauptalkalloid Mitragynin ist nicht dem BtmG unterstellt und wird damit nicht getestet.

Es gibt eine ganze Dissertation (Oliver Temme, 2011, Institut für Rechtsmedizin Greifwald) die sich mit dem Nachweisthema beschäftigt. Aber bisher nix in die Praxis übernommen.

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