Mein Mann hat im April eine fristlose Kündigung bekommen wir sind auch sofort zum Anwalt und haben vor 14 Tagen vom Arbeitsgericht den Bescheid bekommen das diese Kündigung unwirksam ist und er die alte Arbeit wieder aufnehmen soll.Nun hat mein Mann heute wieder seinen 1.Arbeitstag in der alten Firma.Meine eigentliche Frage ist aber wie sieht es mit dem ausstehenden Gehalt aus .Er hat zwischenzeitlich in einer anderen Firma gearbeitet weil wir vom Arbeitsamt eine Sperrzeit hatten und keinen Cent bekamen, bei Gericht sagten sie die Differenz zwischen den Gehältern müsse die alte Firma noch zahlen.Wird da Differenz vom Bruttolohn oder Nettolohn genommen.Denn beim Brutto würde uns ja rein rechnerisch mehr zustehn als beim Netto.Danke schon mal im Voraus.
Was ist mit Gehälter nach gewonnener Kündigungsschutzklage?
Kündigungsschutzklage,
Gehalt
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