Ich glaube ja, dass die Polizei in Oberbayern nix zu tun hat. @ Asgaard Die Fahne, die du in deinem Link zeigst, ist die Fahne der VSBD/PdA, welche 1982 verboten wurde. Deshalb gilt das Zeichen als Zeichen einer verfassungsfeindlichen Organiisation und das öffentliche Zeigen dieses Zeichens steht unter Strafe. Strafrechtlich verfolgt wurde bisher aber nur das Zeigen in Verbindung mit der VSBD/PdA. 2008 wurde vom BGH klargestellt, dass das auch die isolierte Darstellung des stilisierten Keltenkreuzes strafbar sein kann. Das Foto zeigt aber aus meiner Sicht keine stilisierte Darstellung. Aber um das genu festzustellen, haben wir in Deutschland ja Gerichte und Richter!

Aber da du in diesem Land ja zu keinem Thema sicher bist (dein Gesicht darfst du nicht abdecken, deine Tattos must du / ein Zeichen, was 1000 Jahre ein Zeichen war und auf hunderten Steinen in Europa agebildet ist, ist plötzlich verboten / ein Handzeichen wird plötzlich von türkischen Rechtsradikalen verwendet...) mein Tipp... Mach was du willst, es wird schon schief gehen! ;-)

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsextreme_Symbole_und_Zeichen#cite_note-BGH-209-2008-14

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