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du kannst die anträge auf teilhabeleistungen stellen. geraten wird die anträge auch für rückwirkende leistungen bis spätestens zum 31.03. zu beantragen, damit nicht versucht wird dies zu deinen lasten fallen zu lassen. bezuschusst wird für kulturelle leistungen (vereine, musikschulen) ein betrag bis zu 10 euro pro kind pro monat.