Darüber habe wir uns schon vor Jahren den Kopf zerbrochen.... Ganz kostenlos wird's nicht, Du musst schon immer irgend etwas investieren: Zeit (und damit indirekt Bares) oder Bares...

Schau mal hier. Vielleicht ein paar Anregungen für Dich: http://ku-li.de/caD9F  

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Naja, Du bist halt der Vertragspartner von Xing. Nicht die Firma. Schließlich sagst Du ja, dass Dein Account im Premium-Status steht. Also stehst Du für die Kosten auch gerade...

Davon abgesehen, wie kann jemand "verpflichtend" einen anderen zur Nutzung eines Premium-Accounts be XING verdonnern?

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Das hängt von viele Faktoren ab.

Grundsätzlich vom Campingplatz. Aber auch vom Land, in dem Du Urlaub machen willst (z.B. sind die Parzellen -- nach unserer Erfahrung -- in Italien in der Regel kleiner als in Deutschland). Oder aber auch wie viel Du für die Parzelle bereit bist zu zahlen, denn manchmal sind die größeren Parzellen auch die besser ausgestatteten (Frischwasser, Abwasser, Fernsehen).

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Also:

  1. Dein Schaden an deinem Hausrat: deine Hausratversicherung
  2. Wenn das Gebäude Dir gehört, dann die Wohngebäudeversicherung die Schäden an Mauerwerk und Fußbooden (Parkett ja, Laminat eventuell, Fliesen ka, Teppich nein, da Hausrat)
  3. Wenn das Gebäude nicht Dein Eigentum, alles was das Gebäude sowie fremdes Eigentum betrifft Deine Haftpflichtversicherung
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Also:

  1. Gemäß Beschreibung der Versicherung ist Flüssigkeitsschaden abgedeckt. Der Inhalt des Glases wird sicherlich eine Flüssigkeit sein. 
  2. Gemäß Produktinformationsblatt (siehe Download auf der Seite) unter Punkt 2: "Wir versichern die durch ein plötzlich und unerwartet eingetretenes Ereignis (z.B. Bruchschaden, Flüssigkeitsschaden) beschädigte versicherte Sache."
    Sprich: Wenn Du den Inhalt des Glases nicht mutwillig drübergekippt hast, sondern versehentlich umgestoßen wurde, dann wird gezahlt. Aber Achtung, das steht auch, dass du einen Selbstbehalt von 10% hat. Also iPhone 600 EUR Listenpreis = 60 EUR selber berappen. Und Du bekommst kein neues, sondern lediglich eine Reparatur (§2.1a der Bedingungen)

Daraus folgt: Der Versicherer zahlt die Reparatur.

Dagegen die Aussage hier mit dem Bierkrug und dem Balancieren (von Onchen) ist ein Fall, in dem der Versicherer nicht zahlt. Da würde aus den Bedingungen aus Deiner Police §2.1 (unerwartet) nicht greifen, da davon aus zu gehen ist, dass das Teil in den Krug stürzen könnte und damit zu erwarten ist. Dagegen greift §2.2b der groben Fahrlässigkeit sowie §2.2b hinsichtlich der unsachgemäßen Handhabung (ein Moblitelefon hat halt auf einem Bierkrugrand nichts zu suchen) 

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Die "Versicherungen" die von Händlern angeboten werden sind oft nichts anderes als Garantieverlängerungen. Daher solltest Du den Vertrag genau durchlesen.

Im Falle dass ich Recht haben sollte, sieht es dann schlecht aus. Denn Garantie bedeutet nichts anders, als dass man ein beim Kauf fehlerhaftes Produkt auf den fehlerfreien Sollzustand bringt.

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Gegenfrage. Welche Versicherung?

Der angesprochene Garantieverlust der anderen interessiert bei einem Wasserschaden nicht. Garantie betrifft die Fehlerfreiheit beim Kauf des Geräts.

Die Hausratversicherung erstattet Dir den Schanden nicht. Es sei denn, der Wasserschaden ist durch Rohrbruch oder Starkregen entstanden. Beides wohl eher unwahrscheinlich.

Handelt es sich um eine Erweiterung der Hausratversicherung, wie Technikpauschalversicherungen, Gegenstandsversicherungen etc, dann musst Du die Bedingungen und Deine Police prüfen, ob "normale" Wasserschäden (z.B. weil das Teil auf dem Klo aus der Hose in das Klobecken gerutscht ist) mit abgesichert sind. Wenn ja stellt sich die Frage, ob das rooten des Geräts im ursächlichen Zusammenhang mit dem Wasserschaden steht. Da der Wasserschaden wohl auch entstanden sein wird, wenn das Handy nicht gerootet gewesen wäre, wird bei diesen Policen für den Versicherer irrelevant sein.

Sollte es sich um einen Dritten als Schadensverursacher handeln und damit die Haftplicht von diesem greifen, gilt auch hier die Frage, ob der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit dem Rooten steht. Wohl eher nein, daher für den Versicherer uninteressant.

Also: Wenn der Versicherer es erkennt, dann wird ihn (unter der Voraussetzung er wäre leistungspflichtig) eher weniger interessieren, ob das Gerät gerootet war oder nicht. Die Schadenbearbeiter werden eher darauf schauen, wie es sein kann, dass das Handy einen Wasserschaden hat.

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Bei Leiharbeit:

Nein, denn der Betrieb, bei dem Du arbeitest, ist nicht Dein Arbeitgeber. 

Aber: Er wird sich mit der Leiharbeitsfirma in Verbindung setzen und dieser mitteilen, dass man auf Deine Arbeitskraft verzichtet und an einen neuen Leiharbeiter gestellt bekommen möchte.

Wenn er dann auch noch mitteilt, warum er auf Dich verzichtet (Arbeitszeitbetrug)  wird Dich die Arbeitnehmerüberlassungsfirma kündigen.

Eventuell kommen auch noch Schadensersatzforderungen auf Dich zu.

Arbeitsvertrag mit festgelegter Stundenzahl bei einem Arbeitgeber

Der Vertrag kann gekündigt werden. Je nach Schwere des Arbeitszeitbetrugs auch fristlos. Wenn Du "Glück" hast kommst Du nur mit einer Abmahnung davon.

Du musst sogar damit rechnen, dass der Arbeitgeber den entstandenen Schaden ersetzt haben will, weil Du z.B. ungerechtfertigte Überstunden bezahlt bekommen hast.

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Ich finde auf Basis der Frage eine Schätzung abzugeben recht riskant. Hier fehlen diverse Faktoren, die hineinspielen. Z.B. Wie sieht der Marketingmix aus? Nutzt man Mailings, wie ist dann die Qualität der Adressen? Kennt man die Entscheider in de Unternehmen? Wie relevant und innovativ ist das die Software? Passt sie zu den eingesetzten Betriebssystemen? Ist Bedarf dafür da? etc.

Hier fehlen definitiv noch einige Informationen. 

Ich wage hier keine Schätzung...

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Beachte auch die rechtliche Seite. Denn wenn etwas passiert (Unfall) kann es zu Problemen führen, z.B. mit der BG. Schließlich läßt sich nicht unbedingt sagen, wie lange der ermin wirklich dauert und auch die Fahrt, wen mit dem Auto läßt sich zwitlich nicht unbedingt genau abschätzen.

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EK = Einkaufspreis
VK = Verkaufspreis
p = Prozentsatz

Formel:

VK =EK + EK * p/100 = EK (1 + p /100)

Umgestellt nach p

((VK / EK) - 1) *100 = p

Also

19,9/14,5 =1,3724

1,3724-1= 0,3724

0,3724 * 100 = 37,24 => Steigerung von 37,2%

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Die Frage ist von den Vorrednern schon beantwortet worden. Nur, was willst Du erreichen? 

Viele Follower bringen Dir erst einmal gar nichts, um eine Facbookseite zu pushen. Du brauchst Interaktionen, Shares, Likes etc. Und die bringen Dir die gekauften Follower nicht, 

Zu dem fällt das den echten auf, wenn binnen kurzer ZEit Deine Followerzahlen in die Höhe schießen. Das schädigt dann Deinen Ruf...

Daher Finger weg davon!

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Ganz einfach: Scher Dich nicht um die Aussagen irgendwelcher Personen. Mach das, was Dir im breiten Feld der BWL Spaß macht. Und vor allem sieh die Fachgebiete nicht als allein stehend an. Zumal Du Dich ja sogar noch in diesen Fachgebieten spezialisieren kannst, je nach dem wie viele Profs je Fachgebiet an Deiner Hochschule sind.

Bei der Kombination könnte ich mir einen späteren Beruf als "Headhunter" genauso gut vorstellen wie als Consultant mit Schwerpunkt auf Personalbeschaffung.

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Jetzt mal ohne groß zu rechnen. Ich fasse mal zusammen:

  • Umsatz gesunken
  • Steigerung der Ausgaben fürs Marketing
  • Preissteigerung am Markt erzielen?

Irgendwie ist der Zusammenhang Quatsch.

Mit Marketing-Maßnahmen kann ich den Umsatz steigern.
Mit Preissteigerungen kann ich ggf den Umsatz auch steigern.

Aber wenn der Umsatz gesunken ist, ist doch als erste herauszufinden, was am Markt der Auslöser war. Denn irgendeinen Grund wird's gegeben haben. Und wenn es sich z.B. um das Auftreten der Mitbewerber, eine Marktsättigung, besseres Konkurrenzprodukt etc handelt, dann ist sicherlich der falsche Weg, den Preis des eigenen Produkts zu steigern, da in diesem Fall eher der Umsatz weiter sinken wird.

Denn mehr Marketing und damit Marken- und roduktbekanntschafft bedeutet nicht immer, dass man einen höheren Preis durchsetzen kann.

Also entweder zitierst Du hier falsch, oder der Wirtschaftslehrer will Dich aufs Glatteis führen oder die Geschäftsführung steht auf dem Schlauch

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Absatzpolitische Instrumente sind die verschiedenen Wege und Mittel, die Dir zur Verfügung stehen. Kannst es mit einem Werkzeugkoffer vergleichen.

Der Marketingmix ist dann die Zusammenstellung und der gemeinsame Einsatz der einzelnen Instrumente

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Sollte eigentlich nicht angezeigt werden, da Du es Deinen Freunden wie auch der Öffentlichkeit ja nicht preisgeben willst.

Aber warum gibst du das überhaupt bei Facebook an? Das musst Du doch gar nicht. Und wenn Du es lässt, dann weiß es auf jeden Fall keiner

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Warum sollen wir hier spekulieren? Da gibt's tausend Gründe, die eingetreten sein könnten.

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Bei Lastschrift musst Du Bankdaten angeben. Oder Paypal oder ähnliches. Ansonsten funktioniert das nicht. Da wird eher kein Gutschein per Mail eintreffen.

Solltest mal sehen, ob die Gutscheine kommen. Ansonsten noch einmal bestellen und eventuell im Browser Popups kurzfristig zu lassen. Kann sein, dass es deswegen nicht funktioniert hat.

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Warum sollte das komisch sein? Nur weil Du nicht mit "Barbie spielst" sondern lieber Fußball oder PS3, bist Du doch trotzdem was Du bist.

Eher ist die Frage und der eventuelle Schluss dahinter komisch...

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