Gegenfrage. Welche Versicherung?
Der angesprochene Garantieverlust der anderen interessiert bei einem Wasserschaden nicht. Garantie betrifft die Fehlerfreiheit beim Kauf des Geräts.
Die Hausratversicherung erstattet Dir den Schanden nicht. Es sei denn, der Wasserschaden ist durch Rohrbruch oder Starkregen entstanden. Beides wohl eher unwahrscheinlich.
Handelt es sich um eine Erweiterung der Hausratversicherung, wie Technikpauschalversicherungen, Gegenstandsversicherungen etc, dann musst Du die Bedingungen und Deine Police prüfen, ob "normale" Wasserschäden (z.B. weil das Teil auf dem Klo aus der Hose in das Klobecken gerutscht ist) mit abgesichert sind. Wenn ja stellt sich die Frage, ob das rooten des Geräts im ursächlichen Zusammenhang mit dem Wasserschaden steht. Da der Wasserschaden wohl auch entstanden sein wird, wenn das Handy nicht gerootet gewesen wäre, wird bei diesen Policen für den Versicherer irrelevant sein.
Sollte es sich um einen Dritten als Schadensverursacher handeln und damit die Haftplicht von diesem greifen, gilt auch hier die Frage, ob der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit dem Rooten steht. Wohl eher nein, daher für den Versicherer uninteressant.
Also: Wenn der Versicherer es erkennt, dann wird ihn (unter der Voraussetzung er wäre leistungspflichtig) eher weniger interessieren, ob das Gerät gerootet war oder nicht. Die Schadenbearbeiter werden eher darauf schauen, wie es sein kann, dass das Handy einen Wasserschaden hat.