Ich war heute auf dem Weg zur Arbeit.

Nicht zu schnell, kein Handy etc...

Hinter mir Lichthupe und kurz Blaulicht: Allgemeine Verkehrskontrolle, Führerschein, Perso, Papiere bitte.

Die hatte ich im Kofferraum in einer Tasche.

als ich mein Portmonee suchte beugte sich einer der Beamten (für mich provokativ) über meine Tasche, in der ich Suchte, um zu schauen was darin ist.

Ich äußerte meinen Unmut und schilderte, dass ich das indiskret fände und man wenigstens fragen könnte.

Darauf erwiderte er, er könne jederzeit meine Tasche und meinen Kofferraum durchsuchen.

Hat er Recht? Ohne Richterlichen Beschluss.