In der Bundeswehr hat Sport erste Priorität.Das gilt nicht nur für die Grundausbildung, auch in der folgenden Vollausbildung steht regelmäßig Sport auf dem Dienstplan. Die Teilnahme an der Sportausbildung ist für jeden Soldaten, bzw. Soldatin verpflichtend. Eine Befreiung von der Sportausbildung kann nur ein Bundeswehrarzt verordnen.Für Berufssoldaten besteht ab einem bestimmten Alter Sportbefreiung.

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Für jeden Soldaten wird ein Schießbuch geführt,welches Auskunft gibt über absolvierte Schießübungen. Wenn irgendwelche Schießübungen nicht erfüllt werden, müssen diese, um an weiteren Übungen teilnehmen zu können, wiederholt werden. Diese Wiederholungen werden auch in der Vollausbildung durchgeführt. Wenn Sie mehr als die Hälfte der Grundausbildungszeit versäumen, kann es sein, dass Sie die Grundausbildung wierholen müssen

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