Natürlich wird die Schufaauskunft eingeholt, denn wenn du auf Raten bezahlen willst, müssen sie ja sehen wie deine Zahlungsmotal ist. Da deine sehr schlecht zu sein scheint, wirst du wohl etwas sparen müssen und wirst eh nirgends einen Ratenvertrag bekommen. Die Versandhäuser gehen solch ein Risiko nicht ein und du hättest vorher eben keine Schulden machen müssen. Würdest jemandem Waren aushändigen bei deiner Vorgeschichte???

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Dann ist eine vorbeugende Massnahme und soll dich vor Infektionen schützen. Das dir davon etwas übel wurde, kann gut angehen, denn gerade lecker ist ja nun wirklich nicht. Aber es wird auch sicher nicht mehr so wie zum Anfang sein, denn er hat ja auch nur etwas draufgetan, was du sicher schon weitgehens runtergeschluckt, oder eben mit deinem Speichel verdünnt hast. Hauptsache es kommt keine Entzündung, oder?

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Es kommt auf das Alter der Teilnehmer an, denn bei Kindern kannst du doch genaustens und sehr viele Spiele finden, wo die Spielen und dabei auch noch Lernen. Doch sie merken eben den Lerneffekt nicht dabei. Bildung klingt eher nach Erwachsenen, die du aber auch gezielt fördern kannst. Da kommt es eben auf dessen Fähigkeiten, aber auch Defizite an. Drum musst du dir schon alleine Gedanken machen, denn sonst müsste man ja alle Alterstufen hier beantworten und ebenso die Fähigkeiten. Geht aber leider nicht.

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Urlaub steht dir sicher noch nicht zu, aber ich würde einfach mal mit meinem Chef reden und ihn freundlich fragen, ob es nicht machbar wäre den Tag frei zubekommen. Sage ihm ruhig das es der 18te Geburtstag ist und vielleicht hast du ja Glück. Wenn man ein Anliegen hat, so sollte man auch die Fragen stellen, denn mehr als Nein kann er doch nicht sagen, oder. Aber versuchen solltest du es allemal. Aber fehlöe nicht absichtlich, denn das kommt sicher nicht gut und gibt Probleme.

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Wende dich doch mal an deine Eltern und bitte sie um ein gemeinsames Gespräch mit Euch allen. Aber das Gespräch sollte ruhig und sachlich geführt werden, denn wenn du es wieder böse gestaltest, auch wenn ich deinen Unmut verstehen kann, sie wird sie dir sicher nicht zuhören. Mache ich klar was es für dich bedeutet und bitte sie einfach deine eigenen Dinge zu respektieren, so wie du ihre eben auch respektierst. Doch mit Schlägen und so einen Mist, wirst du nichts erreichen, aber das hast du ja bemerkt.

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Da mach dir man keine Gedanken und Sorgen, denn deine Tochter war nicht die Erste und wird auch sicher nicht die letzte sein, die beim Toben anderen wehtut. Brauchst dich ebenso wenig beim Anwalt erkundigen, denn soetwas passiert eben und dafür wird und kann dich niemand belangen. Versuchen können die Eltern es natürlich, aber sie werden da nicht mitdurchkommen. Drum bleib ruhig und sehe dem gelassen entgegen!

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Ich gehe davon aus in der Branche wirst du volljährig sein müssen. Aber es gibt ja artverwandte Berufe, die du auch mit Jahren machen kannst. Rufe doch einfach mal beim Arbeitsamt an, die können dir sicher helfen.

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Das sagt doch genau das Wort " auflösende Bedingung " bereits aus, denn der unterschriebene Vertrag von dir löst sich sofort auf, da es eine Bedingung war, die der Vermieter gestellt hat. Damit will der Vermieter seine Mieteinnahmen sichern, denn im Mietschuldenfall kann er nicht nur dich, sondern eben an deine Eltern herantreten. Ohne dieses Schuldanerkenntnis deiner Eltern kann er nur von dir als Mieter fordern.

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Als allererstes musst du bei deinem Aushang darauf achten das du richtiges Deutsch schreibst, denn wer das schon nicht kann, dem glaubt man nicht. Ist hart, aber leider wahr! Nun zu deiner Frage: Gebe genau an für welche Schüler, also welche Klasse zu Nachhilfe bietest. Ob der Schüler/ Schülerin zu dir oder du zu ihr/ihr fahren muss. Deinen Stundenlohn natürlich, sowie deine Telefonnunmmer. Aber gebe nur eine Handynummer!

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Da du nur Forderungen stellst und selber nichts mitbringst, wird wahrscheinlich dein jetztiger Zustand auf verdammt lange Zeit anhalten. Man nennt es "arbeitslos", was für viele leider auch schon ein Job ist. Da hast du genau deine Forderungen und kannst aber dem Arbeitsamt sagen das du doch eigentlich mehr als nur für 80 Stunden arbeitslos bist und du demnach mindestens 2000 € dafür haben müsstest. Deine Frage ist genau so ein Mist wie deine Anforderungen. Lerne erstmal etwas ordentliches !Ohne Fleiss eben bekanntlich keinen Preis!!!

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Du kannst es ja versuchen, aber dann melde dich sofort beim Gericht und erkläre wie wichtig es für dich persönlich ist. Vielleicht ist noch genug Zeit den Termin zu ändern! Doch wer nicht wagt, der kann auch nicht gewinnen. Was hast du zu verlieren? Kannst nur gewinnen, also hin und die sache ansprechen. Wünsche dir für beides viel Glück

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und welche Frage stellst du nun genau? Der Junge ist in der Pupertät, eben kein kleiner junge, aber noch lange kein Mann. Der Körper verändert sich, womit viele Teenager probleme haben. Denek doch mal an dich selber zurück, wie du dich gefühlt hast als dein Körper sich total verändert hat und du wusstest nicht wieso, wolltest manche Dinge nicht respektieren usw. Mensch, habe etwas verständnis und vorallem rede mit ihm ruhig und mache ihm keine Vorwürfe!!!

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mein eigener Fall: ich wollte einen Mann heiraten, der 3 Kinder hatte. Ich hatte eine Tochter und wir bekamen ein gemeisames. Eine Adoption lehnte ich ab wegen der Erbschaftsangelegenheiten. Dennoch kann dein neuer Mann deinen Kindern seinen Namen geben und es bedarf NICHT unbedingt die Zustimmung des leiblichen Vaters. Es wird vom Jugendamt geprüft und wenn eine familiäre Integration gegeben ist, dann wird dem stattgegeben. So geschah es bei mir.Doch es sind da gewisse Fristen zu beachten. Frage also beim Jugendamt, denn die wissen wie und wo der hase langläuft! Es nennt sich dann nur Namenumschreibung und hat nicht mit dem Erbschaftsansprüchen zutun!!!

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Ich gehe davon aus das du es nicht kannst. Aber damit du dir ganz sicher sein kannst, wende dich einfach einmal telefonisch an den Mieterschutzbund. Ansonsten kann dir auch ein Anwalt genaue Auskünfte darüber geben. Auf jeden Fall hätte dir dein Vermieter rechtzeitig die Info und damit verbundene Bitte übermitteln müssen das bei dir Arbeiten verrichtet werden müssen. Wenn er das nicht tat, so hat er es falsch gemacht. Vielleicht reicht der grund, aber ich will es nicht behaupten. Sonst kündige doch schonmal normal, also in 3 Monaten ausziehen!

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Deine Frage ist nicht albern und ich verstehe dich. Drum sage ich dir mal kurz das es durchaus bei dir schon zum Milch austritt kommen kann, was sich aber in geringen Mengen bewegen wird. Damit deine Kleidung nicht leidet, kannst du dir sogenannte Stilleinlagen besorgen. Das sind runde platte Watteeinlagen, die du dir in den BH steckst und es bleibt alles sauber. Die Dinger wirst du später auch gerne nach dem Stillen weiter benutzen, denn es ist eine saubere Sache. Viel Glück für die Geburt!

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Wenn dein Sohn eine eigene Wohnung hat, so muss er es beantragen und zwar für sich selber. Du hingegen kannst für dich widerum ebenfalls Wohngeld beantragen. Da ist es egal wo und in welcher Stadt du lebst. Wohngeld kann im übrigen jeder beantragen, sogar bei Eigentum! Kommt immer auf die finanzielle Lage an, die aber ständig neu geprüft wird. Beantragen kannst du alles und lieber einen Antrag mehr, als einen zu wenig ausfüllen, denn im Streichen sind sie eh gut!

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Ich verstehe dich sehr gut und kann dir dazu sagen das es heutzutage auch Socken und Strünpfe ohne Nähte gibt. Da wird dich nicht mehr stören. Aber eigentlich sind die Nähte so fein gearbeitet, das sie eigentlich kaum bemerkbar sind. Aber die Frage ansich finde ich auch lustig. Die Bekleidungsindustrie entwickelt ja auch weiter und es gibt ja auch bereits nahtlose Mieder, wo die Frauen sich früher echt quälen müssten. Hässlich sind sie aber dennoch, lach!

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Gehe ganz beruhigt zu deinem Zahnarzt, denn der wird einen sogenannten Kostenplan erstellen. Mit dem gehst du dann zur Krankenkasse und die wird dir ganz genau sagen wieviel sie übernehmen und was du selber tragen musst. Allgemein kann man es hier nicht sagen, da es sehr unterschiedlich was der Zahnarzt dir einsetzt, welche Materialien usw. Doch wirst du in jedem Fall genau vorher wissen was auf dich zukommt und kannst alles mit dem Zaharzt besprechen.

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Hallo Ronaldo, wenn du tatsächlich krank bist, so bist du eben krank. Wenn die Arge dich zum Sozial schickt, was ich nicht beurteilen kann, so wirst du eben dorthin müssen. Aber du bist ja als Dauerkranker eben nicht vermittelbar und die wollen eben nur ihre Bilanz etwas ins positive bringen. Da zählt der Mensch ansich leider weniger. Werde erstmal richtig gesund, denn das ist das wichtigste. Las dich aber nicht gesundschreiben, wenn du es nicht wirklich bist, denn so wirst du auch keinen Arbeitsplatz behalten können, wenn du einen bekommst.

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Hallo Leona, bei deinen Schilderungen wirst du es eh nicht mehr lange durchhalten mit dem Arbeiten. Du wirst zum Arzt gehen müssen, denn über kurz oder lang wird dein Körper schlapp machen und zwar ganz. Du hast soviele Probleme, die evtl ja durch wenige Medikamente zu beheben sind. Doch dafür musst du zum Arzt. Entweder lässt dein Chef dich mal hingehen und verzichtet da auf dich, oder wirst es nicht mehr aushalten und dann doch krankgeschrieben.

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