Hallo, das kann man nicht so einfach sagen. Im Wesentlichen kommt es auf Folgende Dinge an:
1. verboten, wenn das Grundstück in einer Wasserschutzzone (I, II und oft auch III) liegt.
2. Grundsätzlich muss die Bohrung und die wasserrechtliche Genehmigung bezahlt werden. Das ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.
3. Für welchen Gebrachs ist das Wasser dann vorgesehen? Bei der Verwendung als reines Brauchwasser (Tränke für Tiere, WC-Spülung, Garten bewässerung usw.) sind keine großartigen Wasseruntersuchungen notwendig. Bei der Verwendung als Trinkwasser werden in der Regel mehrere bakteriologische Untersuchungen gefordert (je eine pro Jahreszeit). Die Kosten bewegen sich etwa bei 40-50 €. Dazu kommen dann die Kosten für die chemische Untersuchung nach der gültigen Trinkwasserverordnung. Die Kosten belaufen sich auf ca. 800-1000 € je Untersuchung. Bei Grenzwertüberchreitungen müssen Nachproben entnommen oder eine entsprechende Aufbereitunsanlage installiert werden.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
Gruß und schönes Wochenende