Nein, aus datenschutzrechtlichen Gründen.

Die Security darf zwar Ausweise verlangen, aber jedoch nicht im öffentlichem Raum, aber auf Privatgelände schon, da dort das Hausrecht gilt.

Aber abfotografieren, kopieren oder die Personalien sonstwie speichern, dürfen sie nicht. Das gilt auch dann, wenn der Vertragsgeber (wie Veranstallter, Disco-Inhaber etc.) in seinen Regularien (wie AGB, Hausordnung, Parkordnung (Freizeitparks)) sich das pauschale Recht einräumt lässt, Ausweise fotografien, kopieren oder die Personalien speichern zu dürfen. Denn eine globale Einwilligung des Ausweisninhabers ist nicht mit dem AGB-Recht vereinbar und verstößt gegen geltendes Datenschutzrecht.

Nur seltsam, das eine für "Ja, darf er" gestimmt hat, aber nicht sagt warum.

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