Ist die postmortale Organspende nach Kants Pflichtethik moralisch vertretbar, wenn der Patient keinen Spendeausweis hat und hirntot ist? Und warum?
Ich dachte jetzt, dass die Angehörigen der Spende zustimmen sollten, da es ihre Pflicht ist anderen zu helfen. Aber dann habe ich gelesen, dass kein Mensch einem anderen Menschen gegenüber einen Verfügungsanspruch haben darf und dem Patient Freiheit geraubt wird, weil er nicht entscheiden darf/kann.
Und was genau ist ein Verfügungsanspruch?
Und gehört das wirklich zu Kants Ethik?
Danke schon mal für die Antworten :)