Hallo. Ich habe eine gemeinsame Zufahrt mit meinem Nachbarn. Ich habe mein Haus 2012 gekauft. Das nebenliegende Grundstück war noch unbebaut. Es wurde kurze Zeit später bebaut und die gemeinsame Zufahrt wurde zwecks Leitungsverlegung aufgerissen und später natürlich wieder verschlossen. Vorher gab es eine Zufahrt zu meinem Haus, gepflasterte Fahrspur, dazwischen Rasen, eben eine gepflegte Einfahrt. Nun ist es eine reinste Schotter-Piste, mit teilweise beschädigter Bepflasterung. Die gemeinsame Einfahrt hat sich etwa einen halben Meter verbreitert. Nun die Frage dazu: Es soll in naher Zukunft natürlich wieder eine gepflegte "gemeinsame" Einfahrt entstehen. Muss ich mich an der Erneuerung beteiligen, da die Einfahrt eh eine halben Meter breiter geworden ist, nach Neubemessung (ein kleiner Streifen unseres Gartens gehört nun eigentlich zur gemeinsamen Hofeinfahrt)? Meinem Nachbarn ist es natürlich recht, das ich die Hälfte der Gesamtkosten übernehme. Wie ist mein Mitspracherecht, wie es nachher aussehen soll? Gruß, Stephan