Ich (Gerüstbaumeister, 15 Mitarbeiter) schließe mich den Vorrednern an.
Wer das Gerüst bestellt, bezahlt es auch, ob darauf gearbeitet wird oder nicht. Vorausgesetzt, es befindet sich in einem betriebssicheren Zustand, aber das ist ein anderes, sehr umfangreiches Thema.
Ich würde lieber mal zusehen, dass die anderen Handwerkern ihrer Leistung nachkommen, was ja offenbar der Grund ist, dass das Gerüst überhaupt noch steht. Da hast du ja auch gewisse Druckmittel, sofern es keine Schwarzbaustelle ist
Klar kann "mal" jemand krank sein oder sich auch eine Lieferung verzögern, aber 14 Monate ist schon sportlich.
Mehr kann man dazu nicht sagen, ohne das Bauvorhaben zu kennen.
Aus welcher Stadt kommt der Bauunternehmer mit der Rückerstattung aus dem Rathaus, da Stelle ich künftig nur noch meine Gerüste auf...