Hallo,

meine Frau und ich haben uns zum 15.09.2019 (seit dem läuft der Mietvertrag von meiner Wohnung) getrennt. Jetzt ist sie dadurch das das von ihr genutzte Fahrzeug mittlerweile ziemlich kaputt ist losgegangen und möchte sich ein Auto leasen, für ca. 230€. Da dieser Leasingvertrag noch in der Ehe, aber nach der Trennung zu stande kommt, bin ich mir gerade etwas unsicher, ob die Raten für das neue Fahrzeug mit in die Berechnung zum Ehegattenunterhalt einfließen würden? Ich kann sie ja nicht wirklich davon abhalten, das Fahrzeug zu leasen, wenn sie meint das machen zu müssen.

Danke im Voraus und Grüße S.R.