E s handelt sich hier sicherlich um einen Kleingarten. dann unterliegt er dem Bundeskleingatengesetz. Damit ist beim Verkauf eine Wertermittlung durch einen vom jeweiligen Landes- oder Stadtverband der Kleingärtner zugelassenen Wertermittler erforderlich. Diesen kannst Du bei den Verbänden bzw. beim Vorstand der Kleingartenanlage erfragen. Die Kosten für diese Wertermittlung hat in jedem Fall der Verkäufer zu tragen. Nach der Wertermittlung beginnt dann das Verhandeln. Je nach Bundesland ist die Nachfrage unterschiedlich . Damit kannst Du dann handeln. So sieht eine Antwort aus und nich solch bla-bla. Peter Michael Spohr Vorsitzender eines Kgv a. D.

...zur Antwort

Ihr müsst auf jedenfall einen geschäftsführenden Vorstand finden. Ist dies nicht der Fall, wird durch den örtlichen Verband beim Amtsgericht eine Zwangsverwaltung bestellt werden oder der Verein steht vor der Auflösung. Da warten in der Regel schon die Vermarkter drauf. Bei der Zwangsverwaltung erfogt diese über einen Rechtsanwalt, der hat bestimmt gepflegte Honorare. Also macht dies den Mitgliedern eindringlich deutlich. spohrpc

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.