Die Frage stelle ich mir, weil ich helfe, sämtliche Verpflichtungen einer kürzlich verstorbenen Person zu beenden. Der Mann war Mitglied in ziemlich vielen Verbänden usw., hatte zahlreiche Abonnenments und sonstige finanzielle Vereinbarungen. Leider sind die Unterlagen in den meisten Fällen nicht auffindbar, und Kontoauszüge gibt es nur bis etwa Dezember 2009. Bisher gab es keine Probleme mit den Kündigungen, aber es kann Überraschungen geben. Daher stelle ich mir die Frage:
manche Mitgliedschaften/Abos haben ja längere Kündigungszeiten. Müssen die Erben einer verstorbenen Person diese wirklich einhalten oder haben sie im Fall eines unerwarteten Todesfalls nicht Anspruch auf eine verkürzte Frist? Gibt es dazu einen generellen Leitfaden oder kann dies jede Institution für sich selbst frei bestimmen?
Danke im Voraus für Eure hilfreichen Antworten!