Strafgesetzbuch (StGB) § 173 Beischlaf zwischen Verwandten

(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

(Wäre demnach prinzipiell erlaubt + wollt es ja eh beide, dann spricht da erstrecht nichts gegen. )

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Ich denke, dass sie dich gern hat (auf dich steht), weil sie dir halt sehr persönliche Dinge anvertraut. Erstrecht wenn sie dir sogar sagt wann sie sich...

Ich würde einer Person, die ich nicht total mögen/lieben würde sagen, wann ich mich...das wissen bei mir nur meine Besties

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Ich hatte das Mal an meinem Fuß. Du musst den Nagel einfach in Ruhe lassen (habe ich dummerweise nicht getan, weshalb der Nagel abgefallen ist)

Also lass ihn in Ruhe, damit dir nicht das selbe wie mir passiert

MfG

Sophia

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