Die Eltern werden bei der Sitution gefragt was sie sich wünschen. Es werden Vorschläge gemacht was für Hilfen angeboten werden können. Und wen die Eltern sagen das Kind soll ins Heim, weil die Eltern überfordert sind und es wünschen geht das Kind ins Heim. Es gibt leider Eltern die bei der Erziehung schnell überfordert sind und ihr Kind abgeben. Bei Sitution A wollen die Eltern mit der Unterstützung eines Betreuers woll noch an den Problemen gemeinsam arbeiten

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Wen das Jugendamt sagt das du ausziehen darfst können die Betreuer nichts dagegen machen. Das Sagen hat nämlich das Jugendamt und nicht deine Betreuer. Du kannst dich getrost auf Wohnungssuche machen. Bei mir war das auch so. Ich wollte ausziehen und habe das so auch dem Jugendamt erzählt. Die meinten ich wäre volljährig und müsste das selber entscheiden weil die Hilfe freiwillig war. Die Betreuer waren total dagegen immerhin verlieren sid eine Einnahmequelle ( mich ). Das war mir aber egal. Ich hatte das OK vom Jugendamt und bin ausgezogen.

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Wie kann ich meine Schwester aus dem Haus meiner Mutter retten?

Hallo zusammen. Ich habe eine rechtliche wichtige Frage.

meine jüngere Schwester (15) wohnt bei meiner Mutter und ihrem neuen Ehemann. Sie wird dort gehalten wie ein Tier, wird sozial komplett abgeschottet, darf seit 9 Monaten das Haus nicht verlassen, darf nach 20 Uhr nicht mehr auf die Toilette, darf abends ihr Zimmer nicht verlassen etc. Desweiteren wird sie extrem unter Druck gesetzt und gegen mich und meinen Vater aufgehetzt. Sie hat regelmäßig Ohnmachtsanfälle, von der die Mutter weiß, es sie aber nicht interessiert. Ich habe seit 3 Tagen das erste mal nach 2 Jahren heimlich Kontakt zu ihr und sie bittet mich um dringende Hilfe dass ich sie da raus hole über das Jugendamt. Ich werde am Montag zum Jugendamt gehen ich habe auch Texte von ihr die sie mir geschrieben hat mit der dringenden Bitte, das Jugendamt zu informieren. Das einzige Problem ist, dass das Jugenamt sich nicht vorher telefonisch anmelden darf, ansonsten wird die Zeit bis das Jugendamt tatsächlich da ist, zur Hölle für meine Schwester.
nun meine Fragen?
wie gehe ich am besten vor?
kann das Jugendamt sie direkt mitnehmen, nachdem sie sie befragt haben? ( sie könnte übergangsweise bei mir wohnen ich habe mit meinem Freund eine große Wohnung und bin 20 Jahre alt )

im Endeffekt MUSS das Jugendamt sie sofort mitnehmen sonst droht ihr danach das übelste, Drohungen bin Gewalt seitens des Stiefvaters standen schon des Öfteren im Raum.
Bitte keine blöden Kommentare, das ist wirklich eine ernste Situation !

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Normalerweise ruft das Jugendamt zuhause an und kündigt sich an. Kann deine Schwester montag nicht beim Jugendamt anrufen? Wen sie am Telefon sagt das sie sofort in Obhut genommen werden will, muss das Jugendamt reagieren und sie rausholen. Oder ihr ruft dieses Wochenende noch die Polizei an und deine Schwester wird zum Jugendnotdienst gebracht.

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Transport in Psychiatrie durch wen?

Hallo zusammen,

Folgende Situation: Person A hat unter zunehmenden Suizid Gedanken zu leiden. Wie mit ihrem Therapeuten abgesprochen nimmt sie eine Tablette Tavor für den Notfall.

Dies bringt nicht den gewünschten und bekannten Effekt und Person A merkt dass sie nicht mehr die Verantwortung für sich übernehmen kann, also dass sie langsam die Kontrolle verliert. Mit ihrem Therapeuten hat sie für diesen Fall einen sehr guten Notfallplan erarbeitet, der unter anderem einen Anruf bei der Polizei für eine freiwillige Einweisung in die Psychiatrie beinhaltet.

Bevor jetzt kommt:,, Warum geht sie nicht selber in die Psychiatrie und ruft die Polizei? " Das hat folgenden Grund: Erfahrungsgemäß handelt Person A Impulsiv und wird durch Reize stark getriggert. In diesem Falle bedeutet das, dass Person A beispielsweise durch mit Suizid verknüpfte Orte, wie Brücken und Bahnschienen, stark getriggert wird und die Gefahr besteht, dass sie sich impulsiv suizidiert. Daher ist das eigene Zuhause aktuell der sicherste Ort.

Problem Nr. 2 ist, dass Person A von ihrem letzten Psychiatrie Aufenthalt traumatisiert ist, da sie dort lange Zeit komplett isoliert wurde. Daher ist die Hemmschwelle hoch, selbstständig zur Psychiatrie zu gehen.

Ein anderes Ding ist, dass aus persönlichen Gründen Person A auf keinen Fall einen Rettungswagen möchte, weshalb sie auch explizit die Polizei anruft.

Frage ist jetzt, wie die Polizei mit solchen Anrufen verfahren wird. Kann Person A davon ausgehen, dass die Polizei sie bei diesem Notfallplan unterstützen wird? Oder ist es so geregelt, dass bei einer freiwilligen Einweisung der Rtw diese vornimmt, obwohl keine medizinische Indikation vorliegt (speziell für Hessen und NRW?) oder lacht die Polizei Person A am Telefon aus?

Danke fürs lesen.

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Ich gehe mal von aus das die Polizei den Rettungsdienst informiert wen du dort anrufst.

Meine Freundin hatte mal starke Suzidgedanken und hatte mir am Telefon gesagt das sie sich umbringen will. Da ich nicht in der Nähe war hab ich die Polizei angerufen und die Lage geschildert. Die haben den Sozialpsychiatischen Dienst informiert und der hat versucht meine Freundin anzurufen. Da sie aber nicht abnahm ist die Polizei losgefahren zu ihr nachhause. Am Ende hat die Polizei den Rettungsdienst geholt, weil meine Freundin freiwillig in die Klinik wollte.

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Die Kitas haben doch eh jetzt alle geschlossen? Es gibt doch nur eine Notbetreuung und die werden kein Kind aufnehmen wen es keinen wichtigen Grund gibt.

Lass dir das von deinen Betreuer nicht gefallen. Du musst dich daranhalten was mit dem Jugendamt abgesprochen ist und nicht was der Betreuer für wichtiger findet. Wen es mit dem Jugendamt so abgesprochen ist, dass dein Kind im Mai erst in die Kita gehen soll, kommt es auch erst im Mai in die Kita. Da würde ich nicht disskutieren mit den Betreuer. Und wen er sich beschweren will soll er das machen. Was soll er dir den vorwerfen? Du hälst dich doch nur an die Abmahnungen.

Ich würde mal bei deinen zuständigen Sachbearbeiter beim Jugendamt anrufen und die Probleme mit den Betreuer schildern. Ich glaube nicht das dein Sachbearbeiter es befürwortet das dein Kind jetzt in die Kita gehen soll. Das wäre ja grob fahrlässig.

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Ich war mit 17 beim Erwachsenpsychiater. Aber frag lieber mal bei deiner Krankenkasse nach

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Das du zur Schule gehst, Therapie machst usw. ist ja auch wichtig. Heute geht nichts mehr ohne Schulabschluss. Deine Mutter hat das Sorgerecht also kann sie dich wirklich in die Psychatrie einweisen lassen. Dafür muss sie zum Gericht gehen und einen richterlichen Beschluss bekommen. Wen sie den bekommt kann sie dich gegen deinen Willen einliefefn lassen auch mit Polizei wen du dich wehrst. Im richterlichen Beschluss wird genau festgelegt wie lange du in der Psychatrie bleiben musst. Meinen Bruder haben sie auch mit einen Beschluss in die Jugendpsychatrie gebracht. Dort gab es aber nur eine offene Station. Sie haben dann die Station abgeschlossen und er durfte nicht so wie die anderen nach draußen gehen sondern musste drinnen bleiben.

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Kommt drauf an in welchen Bereich. Mit der Mittleren Reife kannst du Bürokaufmann/frau werden. Wen du mit den Kindern und Familien zutun haben willst musst du Sozialarbeit/ Sozialpädagogik studieren. Ich habe aber auch noch nicht mitbekommen das dass Jugendamt ausbildet. Die Ausbildung musst du wahrscheinlich ihn einen anderen Betrieb ableisten

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Mmh das wird schwierig. Ich konnte mich damals in der Wohngruppe rausreden damit ich nicht mit auf Ferienfahrt muss. Ich war aber auch in der Ausbildung und habe kein Urlaub in der Zeit bekommen. Du bist wahrscheinlich noch Schüler und hast dann Ferien? Versuch mit den Betreuern zu reden ob das möglich ist das du in der Zeit in eine andere Wohngruppe gehen kannst. Die meisten Wohngruppen haben aber die Ferienfahrt als Pflichtprogramm und wen du keine gute Begründung hast fährst du mit. Wen du aber eh sagst du kommst mit den Mitbewohner und Betreuer gut klar versuche es doch mal. Vielleicht wird es ja richtig toll.

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Beim Jugendamt sind die Sachbearbeiter nach Stadtteilen / Gemeinden aufgeteilt. Wen du nicht mit deiner Mutter umgezogen bist und die Sachbearbeiterin von damals immer noch in den Fachbereich arbeitet bleibt sie für dich zuständig. Ich habe selber in einer Wohngruppe belebt und dort wirst du sehr schnell selbstständig werden. Die Betreuer helfen nur bei Bedarf wen du es nicht alleine hinbekommst. Zuhause würde es wahrscheinlich eher das Gegenteil sein und deine Mutter macht das. In der Sache ist die Wohngruppe echt gut. Und genug Privatsphäre hast du dort auch. Du hast dein eigenes Zimmer und musst ja nicht unbedingt was mit deinen Mitbewohnern machen. Es gibt beim Jugendamt noch ambulante Hilfen. Familenhelfer und Erziehungsbeistand. Da kommt dann 1-2 in der Woche ein Betreuer zu euch nachhause und arbeitet zusammen mit deiner Mutter und dir an euren Problemem. Auch nimmt der Betreuer meistens Kontakt mit deiner Schule/ Ausbildungsbetrieb auf. In Regelmäßigen Abständen überprüft das Jugendamt ob ihr beiden mitarbeitet und ob die Hilfe noch gebraucht wird. Den Antrag müsste deine Mutter beim Jugendamt stellen. Du kannst das noch nicht machen, weil du noch minderjährig bist. Eigentlich wird dein Vater nicht informiert so lange es nur eine ambulante Betreuung ist

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Nur wen das Personal einen Verdacht hat auf Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung.

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Wie alt bist du denn? Ich habe viele Jahre in eine Jugendwohngruppe gelebt. Die Jugendlichen kamen alle aus schwierigen Familien und kamen deshalb in die Wohngruppe. Ich kenne keinen Fall wo eine Person aus einer eigenen Wohnung zu uns in eine Wohngruppe gekommen ist. Man kommt ja in eine Jugendwohngruppe weil eine Gefährdung für dich in der Familie besteht. Das ist ja in einer eigenen Wohnung überhaupt nicht der Fall. Spätestens mit 19 - 20 Jahren soll man auch die Wohngruppe verlassen. Den Druck spürt man wen man 18 wird das man so schnell wie möglich erwachsen und selbstständig werden soll. Mann muss meistens alle 4 bis 6 Monate einen neuen Antrag stellen und bitten das man weiterhin in der WG bleiben darf. Also nut weil du Struktur brauchst und überfordert bist kommt man normalerweise nicht in die Wohngruppe zumindest nicht in der Jugendhilfe. Es gibt noch die Eingliederungshilfe für Behinderte und Psychisch Kranke beim Sozialamt. Die haben auch Wohngruppen aber die Antragstellung soll sehr kompliziert sein

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Auf der Homepage von Anad gibt es Erfahrungsberichte. Ich bin mir sicher das du deine Hobbys auch weiterhin ausführen darfst. Hobbys sind doch was gutes. Und deine Freunde oder Familie werden dich da bestimmt auch besuchen kommen. Es ist ja eine Therapie und kein Gefängnis. Guck dir die WG doch einfach mal unverbindlicb an. Du hast nichts zuverlieren.

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Das Taschengeld ist überall gleich egal ob Wohngruppe oder Wohngemeinschaft. Ich war ihn beiden Gruppen und hab genau das gleiche bekommen. Du bekommst das was ihm Taschengeldparagraf steht.

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Sowas kenn ich sehr gut. Ich war auch in einer Wohngruppe und hatte Probleme mit meinen Betreuern. Deine Sachbearbeiter beim Jugendamt sind auch deine Ansprechpartner wen es Probleme gibt und zu der würde ich gehen. Such dir aber am besten noch welche die dich unterstützen mit. Das Jugendamt wird deine Betreuer informieren. Meistens versuchen die Betreuer deine Beschwerden runter zu spielen als pubertierendes Auflehnen und meistens glaubt es das Jugendamt und das Thema ist erledigt. Damit das nicht passiert nehm eine erwachsene Person mit zum Jugendamttermin. Das kann dein Klassenlehrer, Schulsozialarbeiter, Vertrauenslehrer, Berater aus einer Jugendberatungsstelle sein. Hauptsache da ist jemand der auf den Tisch für dich haut wen Jugendamt und Betreuer das Thema unter den Tisch kehren wollen. Nur Mut und lass dir nicht alles gefallen!

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Würde das Jugendamt eine eigene Wohnung bezahlen?

Ich bin 17 und hab Zuhause schon seit Jahren Probleme, ich halt das echt nicht mehr aus und das macht mich psychisch wieder so instabil...meine Mutter macht nichts lässt die Wohnunh verdrecken, meckert mich für alles an egal was ich mache, nichtmal Familienhilfe hilft, weil meine Mutter sich dann so verstellt...meine Psychologin sagt die ganze Zeit, dass es besser für mich wäre von Zuhause weg zu sein und das war schon vor Jahren ein Thema in eine Wohngruppe zu gehen aber da ich natürlich das Zuhause versuchen wollte, da ich es traurig finde einfach alles hinzuschmeißen und nicht zu versuchen mit meiner Mutter normal zu leben...und eine Wohngruppe wär auch nicht gut für mich, wenn dann würde ich halt gerne eine eigene kleine Wohnung haben, da ich weiß dass es mir nicht gut tun würde mit anderen zusammen zu wohnen und ich auch sehr selbstständig bin um eine eigene Wohnung zu haben...das Problem ist meine Eltern würden zustimmen aber finanziell können sie das nicht und würde das Jugendamt sowas zahlen ? Ich mein es ist echt wichtig, ich habe keine Lust dass es mir wieder schlechter als eh schon geht und wieder in der Klinik zu sein...ich war schon 2 mal in der Klinik und es war wie Erholung aber immer wenn ich wieder nachhause kam würde Alleswisser schlechter....das Jugendamt nimmt mich aber garnicht ernst sagen, dass es an der Pubertät liegt, finden es noch wirklich lustig dass die Rolle von Mutter und Tochter bei uns andersrum ist und denken ich beschwer mich für einen Krümel auf dem Boden oder so, da meine Mutter dann extra sauber macht...dann hat man noch extra Kontakt mit dem Jugendamt und nichts passiert, ich halt das echt nicht mehr aus mir geht es wieder so schlecht...wie kann ich dem Jugendamt klar machen dass es wichtig ist vorallem auch für meine Psyche, meine Psychologin versucht auch mit Ihnen zu reden und sie weiß ganz genau dass das sicherlich nichts mit meiner Pupertät zutun hat...jetzt hab ich echt viel geschrieben und ich hoffe mir kann jemand sagen ob das Jugendamt mich mit meinen 17 Jahren finanziell für eine eigene Wohnung Unterstützung würde ich bin auf einer Berufsschule und verdiene kein Geld...ich weiß nicht was ich noch machen soll...

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Das Jugendamt bezahlt keine Wohnung. Die vermitteln nur Betreuung. Für dich wäre das Jobcenter/ Sozialamt zuständig. Unter bestimmten Voraussetzungen hast du Anspruch auf Schüler Bafög. Aber das wird nicht ausreichen um alles davon zu bezahlen. Dazu kommt das deine Eltern bis du 25 sind unterhaltspflichtig sind und für dich zahlen mussen. Das verwenden die Behörden gerne um dir kein Geld zu geben. 

Wen du von zuhause raus willst wirst du um eine Wohngruppe nicht herum kommen.  Es ist unwahrscheinlich das die Behörden dir einfach die Anträge bewilligen werden. 

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Was sagt das Jugendamt dazu das du das zahlen sollst?

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Auch wen es nur als Taschengeld bezeichnet wird zählt es als zusätzliches Einkommen und es wird berechnet. Ich glaub nicht das du an die 75% vorbei kommst, aber ruf an besten mal bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe an und frag nach.

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Es gibt viele Arten von betreuten Wohnen. Das kommt jetzt drauf an ob es stationär oder ambulant ist. Das ganz normale betreute Wohnen für Jugendliche und junge Erwachsene ist eine 24 stunden Einrichtung für ca 4-10 junge Menschen ( die meisten Einrichtungen haben Platz für 9 Jugendlichen in einer WG. Dann gibt es noch Verselbstständigungswohnungen. Da mietet ein Träger Wohnungen und es findet nur noch stundenweise Betreuung statt. Meistens ist die Gruppenanzahl da kleiner. Zwischen 2- 5 Plätze gibt es meistens. Und zum Schluss gibt es noch das ambulante betreute Wohnung. Du wirst nur noch ambulant von meinen Betreuet betreut der dich in deiner Wohnung besucht ( die Wohnung musst du selber suchen).

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Du bist ja schon im dritten Lehrjahr. Da verdient man in den meistem Fällen schon ziemlich gut. Außerdem steht dir noch Kindergeld bis zum Ende der Ausbildung zu. Das Jugendamt kann dir nur Erziehungshilfe geben wen sie Bedarf sehen. Eine Wohnung bekommen und Anträge stellen ist deine Sache.

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