Die Eltern werden bei der Sitution gefragt was sie sich wünschen. Es werden Vorschläge gemacht was für Hilfen angeboten werden können. Und wen die Eltern sagen das Kind soll ins Heim, weil die Eltern überfordert sind und es wünschen geht das Kind ins Heim. Es gibt leider Eltern die bei der Erziehung schnell überfordert sind und ihr Kind abgeben. Bei Sitution A wollen die Eltern mit der Unterstützung eines Betreuers woll noch an den Problemen gemeinsam arbeiten
Wen das Jugendamt sagt das du ausziehen darfst können die Betreuer nichts dagegen machen. Das Sagen hat nämlich das Jugendamt und nicht deine Betreuer. Du kannst dich getrost auf Wohnungssuche machen. Bei mir war das auch so. Ich wollte ausziehen und habe das so auch dem Jugendamt erzählt. Die meinten ich wäre volljährig und müsste das selber entscheiden weil die Hilfe freiwillig war. Die Betreuer waren total dagegen immerhin verlieren sid eine Einnahmequelle ( mich ). Das war mir aber egal. Ich hatte das OK vom Jugendamt und bin ausgezogen.
Normalerweise ruft das Jugendamt zuhause an und kündigt sich an. Kann deine Schwester montag nicht beim Jugendamt anrufen? Wen sie am Telefon sagt das sie sofort in Obhut genommen werden will, muss das Jugendamt reagieren und sie rausholen. Oder ihr ruft dieses Wochenende noch die Polizei an und deine Schwester wird zum Jugendnotdienst gebracht.
Ich gehe mal von aus das die Polizei den Rettungsdienst informiert wen du dort anrufst.
Meine Freundin hatte mal starke Suzidgedanken und hatte mir am Telefon gesagt das sie sich umbringen will. Da ich nicht in der Nähe war hab ich die Polizei angerufen und die Lage geschildert. Die haben den Sozialpsychiatischen Dienst informiert und der hat versucht meine Freundin anzurufen. Da sie aber nicht abnahm ist die Polizei losgefahren zu ihr nachhause. Am Ende hat die Polizei den Rettungsdienst geholt, weil meine Freundin freiwillig in die Klinik wollte.
Die Kitas haben doch eh jetzt alle geschlossen? Es gibt doch nur eine Notbetreuung und die werden kein Kind aufnehmen wen es keinen wichtigen Grund gibt.
Lass dir das von deinen Betreuer nicht gefallen. Du musst dich daranhalten was mit dem Jugendamt abgesprochen ist und nicht was der Betreuer für wichtiger findet. Wen es mit dem Jugendamt so abgesprochen ist, dass dein Kind im Mai erst in die Kita gehen soll, kommt es auch erst im Mai in die Kita. Da würde ich nicht disskutieren mit den Betreuer. Und wen er sich beschweren will soll er das machen. Was soll er dir den vorwerfen? Du hälst dich doch nur an die Abmahnungen.
Ich würde mal bei deinen zuständigen Sachbearbeiter beim Jugendamt anrufen und die Probleme mit den Betreuer schildern. Ich glaube nicht das dein Sachbearbeiter es befürwortet das dein Kind jetzt in die Kita gehen soll. Das wäre ja grob fahrlässig.
Ich war mit 17 beim Erwachsenpsychiater. Aber frag lieber mal bei deiner Krankenkasse nach
Das du zur Schule gehst, Therapie machst usw. ist ja auch wichtig. Heute geht nichts mehr ohne Schulabschluss. Deine Mutter hat das Sorgerecht also kann sie dich wirklich in die Psychatrie einweisen lassen. Dafür muss sie zum Gericht gehen und einen richterlichen Beschluss bekommen. Wen sie den bekommt kann sie dich gegen deinen Willen einliefefn lassen auch mit Polizei wen du dich wehrst. Im richterlichen Beschluss wird genau festgelegt wie lange du in der Psychatrie bleiben musst. Meinen Bruder haben sie auch mit einen Beschluss in die Jugendpsychatrie gebracht. Dort gab es aber nur eine offene Station. Sie haben dann die Station abgeschlossen und er durfte nicht so wie die anderen nach draußen gehen sondern musste drinnen bleiben.
Kommt drauf an in welchen Bereich. Mit der Mittleren Reife kannst du Bürokaufmann/frau werden. Wen du mit den Kindern und Familien zutun haben willst musst du Sozialarbeit/ Sozialpädagogik studieren. Ich habe aber auch noch nicht mitbekommen das dass Jugendamt ausbildet. Die Ausbildung musst du wahrscheinlich ihn einen anderen Betrieb ableisten
Mmh das wird schwierig. Ich konnte mich damals in der Wohngruppe rausreden damit ich nicht mit auf Ferienfahrt muss. Ich war aber auch in der Ausbildung und habe kein Urlaub in der Zeit bekommen. Du bist wahrscheinlich noch Schüler und hast dann Ferien? Versuch mit den Betreuern zu reden ob das möglich ist das du in der Zeit in eine andere Wohngruppe gehen kannst. Die meisten Wohngruppen haben aber die Ferienfahrt als Pflichtprogramm und wen du keine gute Begründung hast fährst du mit. Wen du aber eh sagst du kommst mit den Mitbewohner und Betreuer gut klar versuche es doch mal. Vielleicht wird es ja richtig toll.
Beim Jugendamt sind die Sachbearbeiter nach Stadtteilen / Gemeinden aufgeteilt. Wen du nicht mit deiner Mutter umgezogen bist und die Sachbearbeiterin von damals immer noch in den Fachbereich arbeitet bleibt sie für dich zuständig. Ich habe selber in einer Wohngruppe belebt und dort wirst du sehr schnell selbstständig werden. Die Betreuer helfen nur bei Bedarf wen du es nicht alleine hinbekommst. Zuhause würde es wahrscheinlich eher das Gegenteil sein und deine Mutter macht das. In der Sache ist die Wohngruppe echt gut. Und genug Privatsphäre hast du dort auch. Du hast dein eigenes Zimmer und musst ja nicht unbedingt was mit deinen Mitbewohnern machen. Es gibt beim Jugendamt noch ambulante Hilfen. Familenhelfer und Erziehungsbeistand. Da kommt dann 1-2 in der Woche ein Betreuer zu euch nachhause und arbeitet zusammen mit deiner Mutter und dir an euren Problemem. Auch nimmt der Betreuer meistens Kontakt mit deiner Schule/ Ausbildungsbetrieb auf. In Regelmäßigen Abständen überprüft das Jugendamt ob ihr beiden mitarbeitet und ob die Hilfe noch gebraucht wird. Den Antrag müsste deine Mutter beim Jugendamt stellen. Du kannst das noch nicht machen, weil du noch minderjährig bist. Eigentlich wird dein Vater nicht informiert so lange es nur eine ambulante Betreuung ist
Nur wen das Personal einen Verdacht hat auf Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung.
Wie alt bist du denn? Ich habe viele Jahre in eine Jugendwohngruppe gelebt. Die Jugendlichen kamen alle aus schwierigen Familien und kamen deshalb in die Wohngruppe. Ich kenne keinen Fall wo eine Person aus einer eigenen Wohnung zu uns in eine Wohngruppe gekommen ist. Man kommt ja in eine Jugendwohngruppe weil eine Gefährdung für dich in der Familie besteht. Das ist ja in einer eigenen Wohnung überhaupt nicht der Fall. Spätestens mit 19 - 20 Jahren soll man auch die Wohngruppe verlassen. Den Druck spürt man wen man 18 wird das man so schnell wie möglich erwachsen und selbstständig werden soll. Mann muss meistens alle 4 bis 6 Monate einen neuen Antrag stellen und bitten das man weiterhin in der WG bleiben darf. Also nut weil du Struktur brauchst und überfordert bist kommt man normalerweise nicht in die Wohngruppe zumindest nicht in der Jugendhilfe. Es gibt noch die Eingliederungshilfe für Behinderte und Psychisch Kranke beim Sozialamt. Die haben auch Wohngruppen aber die Antragstellung soll sehr kompliziert sein
Auf der Homepage von Anad gibt es Erfahrungsberichte. Ich bin mir sicher das du deine Hobbys auch weiterhin ausführen darfst. Hobbys sind doch was gutes. Und deine Freunde oder Familie werden dich da bestimmt auch besuchen kommen. Es ist ja eine Therapie und kein Gefängnis. Guck dir die WG doch einfach mal unverbindlicb an. Du hast nichts zuverlieren.
Das Taschengeld ist überall gleich egal ob Wohngruppe oder Wohngemeinschaft. Ich war ihn beiden Gruppen und hab genau das gleiche bekommen. Du bekommst das was ihm Taschengeldparagraf steht.
Sowas kenn ich sehr gut. Ich war auch in einer Wohngruppe und hatte Probleme mit meinen Betreuern. Deine Sachbearbeiter beim Jugendamt sind auch deine Ansprechpartner wen es Probleme gibt und zu der würde ich gehen. Such dir aber am besten noch welche die dich unterstützen mit. Das Jugendamt wird deine Betreuer informieren. Meistens versuchen die Betreuer deine Beschwerden runter zu spielen als pubertierendes Auflehnen und meistens glaubt es das Jugendamt und das Thema ist erledigt. Damit das nicht passiert nehm eine erwachsene Person mit zum Jugendamttermin. Das kann dein Klassenlehrer, Schulsozialarbeiter, Vertrauenslehrer, Berater aus einer Jugendberatungsstelle sein. Hauptsache da ist jemand der auf den Tisch für dich haut wen Jugendamt und Betreuer das Thema unter den Tisch kehren wollen. Nur Mut und lass dir nicht alles gefallen!
Das Jugendamt bezahlt keine Wohnung. Die vermitteln nur Betreuung. Für dich wäre das Jobcenter/ Sozialamt zuständig. Unter bestimmten Voraussetzungen hast du Anspruch auf Schüler Bafög. Aber das wird nicht ausreichen um alles davon zu bezahlen. Dazu kommt das deine Eltern bis du 25 sind unterhaltspflichtig sind und für dich zahlen mussen. Das verwenden die Behörden gerne um dir kein Geld zu geben.
Wen du von zuhause raus willst wirst du um eine Wohngruppe nicht herum kommen. Es ist unwahrscheinlich das die Behörden dir einfach die Anträge bewilligen werden.
Was sagt das Jugendamt dazu das du das zahlen sollst?
Auch wen es nur als Taschengeld bezeichnet wird zählt es als zusätzliches Einkommen und es wird berechnet. Ich glaub nicht das du an die 75% vorbei kommst, aber ruf an besten mal bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe an und frag nach.
Es gibt viele Arten von betreuten Wohnen. Das kommt jetzt drauf an ob es stationär oder ambulant ist. Das ganz normale betreute Wohnen für Jugendliche und junge Erwachsene ist eine 24 stunden Einrichtung für ca 4-10 junge Menschen ( die meisten Einrichtungen haben Platz für 9 Jugendlichen in einer WG. Dann gibt es noch Verselbstständigungswohnungen. Da mietet ein Träger Wohnungen und es findet nur noch stundenweise Betreuung statt. Meistens ist die Gruppenanzahl da kleiner. Zwischen 2- 5 Plätze gibt es meistens. Und zum Schluss gibt es noch das ambulante betreute Wohnung. Du wirst nur noch ambulant von meinen Betreuet betreut der dich in deiner Wohnung besucht ( die Wohnung musst du selber suchen).
Du bist ja schon im dritten Lehrjahr. Da verdient man in den meistem Fällen schon ziemlich gut. Außerdem steht dir noch Kindergeld bis zum Ende der Ausbildung zu. Das Jugendamt kann dir nur Erziehungshilfe geben wen sie Bedarf sehen. Eine Wohnung bekommen und Anträge stellen ist deine Sache.