An die Leute die schonmal eine Bachelorarbeit angemeldet haben, vielleicht könntet ihr meine Verwirrung klären.
Auf der Fakultätswebsite steht "Der nächste Anmeldezeitraum für Bachelor- und Masterarbeiten ist vom 01.11.2021 bis 30.11.2021.” Also bin ich davon ausgegangen, dass ich meine Arbeit spätestens bis zum 30. anmelden muss und ab dann der Bearbeitungszeitraum anfängt.
Also habe ich eine Dozentin gefragt ob sie meine Erstbegutachterin sein könnte. Diese schrieb mir ca. zurück "Wann wollen Sie die BA-Arbeit anmelden? Wann werden Sie schreiben?”.
Habe ich da also mehr Wahlfreiheit als angenommen? Könnte ich die Arbeit also z.B. am 29. Anmelden und sagen ich fange den Bearbeitungszeitraum erst im Januar an?
(Vermutlich eine dumme Frage, hatte aber seit 3 Semestern keinen Kontakt zu Kommolitonen und die Uniwebsit ist extrem uninformativ)
Würde mich extrem über rasche Antwort freuen!