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Wenn Sie die Dashcam im Auto nutzen möchten, ist eine 32 GB Speicherkarte eigentlich schon zu groß, da diese zu viel Videomaterial speichert (Datenschutz). Leider ist die Rechtsprechung zur Zeit recht zwiespältig. Einerseits sind Dashcams nicht verboten, aber trotzdem verstößt man mit so einer Kamera gegen den Datenschutz. Das Filmen des Straßenverkehrs muss immer einen besonderen Grund haben. Daher mein Tipp: Die Speicherkarte sollte möglichst klein sein und ständig überschrieben werden. Und GANZ WICHTIG: Im Falle eines Unfalls niemals die komplette Speicherkarte der Polizei ober Staatsanwaltschaft übergeben, sondern immer nur das kurze entsprechende Video auf CD brennen. Sonst kann es sein, dass das Video zwar als Beweismittel genutzt wird, man selber aber auch eine Anzeige bekommt, weil auf der SD-Karte ein paar Stunden Videomaterial war, das mit dem Unfall nichts zu tun hat.