Hallo Community,

Es geht darum, dass ich zum 7.5.2014 von meinem Arbeitgeber gekündigt wurde. Dies hieng damit zusammen, dass ich mich mit dem Chef nicht mehr verstanden habe, er meine Intelligenz telefonisch angezweifelt hatte usw. Die Kündigung habe ich am Freitag, den 9.5.2014 zugestellt bekommen. In dieser Kündigung stand, dass ich das Werkzeug und die Arbeitskleidung spätestens bis zum 14.5.2014 zurückgeben muss um ein Teil meiner zuvor einbehalteten Ausbildungsvergütung (150€) zurück zu bekommen. Meine Frage ist, ob das so rechtens ist, da ich letzte Woche noch in der Berufsschule war und keine Zeit hatte in den Betrieb zu gehen.

MfG skyp2i