möchtest du fristlos kündigen oder mit einem Aufhebungsvertrag ?
Fristlos kannst du nur wenn ein schwerer Gesetzverstoß vorliegt. Sind dir die Gründe mehr als zwei Wochen bekannt, ist die Kündigung ungültig.
Ein Aufhebungsvertrag ist eigentlich keine Kündigung, sondern eine Vereinbarung zwischen Ausbilder und Azubi, die Ausbildung nicht länger fortzusetzen. Daher ist der Aufhebungsvertrag auch nur dann möglich, wenn dein Ausbildungsbetrieb einverstanden ist, dass du die Ausbildung beendest.
Dann gibt es noch eine ordentliche Kündigung welche ich denke nicht in Frage kommt, da diese nur für die ersten 4 Wochen geht.