Hallo,

mein Kind besucht die 5. Klasse eines Gymnasiums in Bayern. Er hat auch die Gymnasialempfehlung bekommen: Durchschnittsnote Übertrittszeugnis: 1,66. Nun sind seine Leistungen rapide abgesunken, im Halbjahreszeugnis Mathe: 4, Englisch: 4, Deutsch: 4. Es gab keine Mitteilung darüber, dass er auf der Realschule besser aufgehoben sei. Nun bat mich die Klassenlehrerin zu einem Gespräch und meinte, dass er sofort das Gymnasium verlassen sollte, da er so schrecklich unorganisiert sei und er Ihrer Meinung nach auf einem Gymnasium nichts verloren habe. Mein Sohn will aber die Schule nicht wechseln, er will die 5. Klasse lieber wiederholen wenn er sie nicht schafft. Auch wir als Eltern tendieren wenn zu einer Wiederholung, da wir glauben, dass er sich erst einmal mit den Gegebenheiten des Gymnasiums anfreunden muss und ausserdem ist er sehr verspielt und ein weiteres Jahr würde ihm guttun. Kann das Gymnasium das Wiederholen der 5. Klasse verweigern, wenn er das Klassenziel nicht erreicht hat, trotz Gymnasialempfehlung?