Fahrschule Ausbildungsvertrag für Minderjährige ohne Unterschrift der Eltern möglich?

Grüße!

Und zwar würde ich gerne wissen, ob es irgendeine Möglichkeit gibt als Minderjähriger einen Fahrschulen-Ausbildungvertrag ohne Unterschrift der Eltern abzuschließen? Sämtliche Kostenpunkte wären dabei gesichert, jedoch verweigert die Alleinerziehende Mutter die Unterschrift des Vertrages (aufgrund ausschließlich uneinsichtiger Gründe, die mit keinerlei Argumenten belegt wurden bzw belegt werden könnten). Zwei Lösungsansätze habe ich dabei bereits gefunden, würde jedoch gerne wissen ob diese legitim sind und durchsetzbar wären:

  1. Laut Taschengeldparagraph darf über das eigene Vermögen insofern verfügt werden, wenn keine Folgekosten entstehen. Wenn man mit der Fahrschule angenommen offiziell einen Festbetrag für den Vertrag vereinbart, wäre ein Abschluss dessen dann auch ohne Unterschrift der Mutter möglich?

  2. Heißt es, dass ein Vertrag dieser Form ohne Unterschrift der Eltern schwebend unwirksam sei. Ausgenommen ist dabei angeblich der Fall, dass die Finanzierung der Fahrschulkosten gesichert ist (was der Fall ist) und der Vertrag erst nach erreichen der Volljährigkeit abgeschlossen wird. Wäre dieser Ansatz eine Alternative?

Ich wäre über eine Antwort einer möglichst rechtskundigen Person erfreut. Der Führerschein dient dabei ausschließlich der Möglichkeit der Minderjährigen Person, nach Abschluss des Abiturs direkt eine Ausbildung in größerer Entfernung beginnen zu können, da dies hier nicht möglich ist. Ziel des Ganzen ist nur, eine gleichzeitige Durchführung von Abitur und Fahrschule zu vermeiden, da allein das Abitur voraussichtlich eine schwierige Aufgabe darstellen wird.

MfG

Kinder, Alternative, Recht, Fahrschule, Finanzierung
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