Nach meiner Kenntnis ist das verboten, weil das eine Gefahr für andere darstellt . Ebenso ist verboten, Glasscherben auf Mauern zu befestigen, um Einbrechern das Überwinden der Mauer zu erschweren. - Das wollte ein ehemalger Chef von mir mal machen, nachdem mehrfach bei ihm eingebrochen wurde. Durfte er aber nicht ! - Hier geht die Gesundheit des Einbrechers über die Sicherheit des Eigentümers. Ich denke, das ist mit dem Stacheldraht analog.

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Menschen die sprachbegabt sind, sind i.d.R. auch musikalisch. Möglicherweise spielt dabei das Gehör auch eine Rolle.

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Also ich würd's probieren. Ist in der Natur doch auch so. Im Garten stehen jetzt z.T. schon verblühte Narzissen. Die bleiben ja auch bis zum nächsten Jahr drin...und mit etwas Glück blühen sie wieder. Ob man das Grünzeug dran lassen sollte, weiss ich nicht. Würd's aber tun.

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