![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Antwort
bin jahrgang 1959 - seit nach entzug der fahrerlaubnis vor 13 jahren keinen führerschein beatragt - darf ich eine ap 50 gedrosselt auf 25 kmh fahren - oder muss ich einen kleinführeschein machen ---
danke sigge