Ich habe eben die Sache mit Udo Böttcher von der Böttcher AG gelesen.
Ein Aufsichtsratmitglied seines Unternehmens hat der AfD ca. 1 Mio gespendet und Udo Böttcher fordert es von der AfD mit der Begründung zurück, dass er dieses Geld seinem Mitarbeiter einst geschenkt hat. Die Bundestagsverwaltung prüft jetzt den Sachverhalt.
HÄ? Wenn Böttcher es seinem MA geschenkt hat, darf der doch damit machen, was er möchte? Seit wann hat der Ex-Besitzer des Geldes da noch Anspruch drauf???
Kann mich einer bitte erleuchten?