hallo
wir haben zum 31.8. unsere wohnung gekündigt. nun war vor ein paar tagen der makler da und hat sich die wohnung angeguckt, gestern war dann der vermieter da und hielt mir ein schreiben unter die nase in dem stand...
die wohnung wäre laut makler total zugemüllt (es standen eine handvoll kartons am rand neben den schränken, bleibt beim umzug wohl nicht aus), man könne nicht mal mehr auf den balkon gehen (es stand ein wäscheständer davor, den man hätte zur seite schieben können), die küche sei mit ner fettschicht überzogen (auf dem schrank über dem herd (!) waren fettspritzer).
weiterhin stand dadrin, das wir bis montag aufzuräumen haben... tun wir dies nicht, behält der vermieter sich vor uns auf schadensersatz zu verklagen, weil es könnten ja potentielle mieter abspringen und dann wegen mietausfall usw.
nun meine frage... darf er das??? kann er uns vorschreiben, das wir unsere wohnung aufzuräumen haben für eine besichtigung/begehung??
wie es in unseren (offnen) schränken aussieht, kann dem vermieter und evlt nachmieter doch wohl egal sein oder nicht??
wäre sehr dankbar über antworten.. bin grad echt am verzweifeln. :(
lg