Mein Sohn Florian (3,5 Jahre) geht in Sachsen in den Kindergarten, wo meine Eltern wohnen. Wir wohnen aber in Brandenburg. Nun bin ich in den Mutterschutz gegangen und da sagte mir der Kindergarten in Sachsen das ich meinen Sohn nur 4,5 Stunden bringen darf. In Brandenburg dürfte er bis zur Geburt weiter 9 Stunden gehen, und nach dem Mutterschutz 6 Stunden. Nun Habe ich darauf einen Ausnahmeantrag gestellt. Der wurde abgelehnt. Was kann ich nun machen? den ich fahre immerhin 20 - 30 Minuten in den Kindergarten und das Hochschwanger, das bringt mir garnichts.