Hallo Marek,

als FWDL'er bekommst du ein Zugticket mit zwei Bahnhöfen. Dein Heimatbahnhof und der nächstgelegene Bahnhof zu deinem Dienstort.

Mit diesem Ticket fährst du jederzeit auf dieser Strecke.

By the way, die Verpflegung bekommst du mit deiner roten Verpflegungskarte in der Kantine ebenfalls kostenlos.

Gruß

Basti

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Hallo Udo,

schön, dass du dich für den Freiwilligen Wehrdienst in der Bundeswehr interessierst.

Gemäß Haar- und Barterlass der Bundeswehr müssen die Haare männlicher Soldaten kurz sein. Die genaue Länge ist nicht definiert, jedoch müssen die Ohren und der Nacken frei sein.

Der Bart muss gepflegt sein und muss klare Konturen haben.

Genaueres legt der Einheitsführer, sprich Kompanie-Chef für seine Kompanie fest.

Tattoos spielen keine Rolle, solange sie keine verbotenen Symbole (rechtsradikale, rassistische oder gegen die Freiheitlich-Demokratische-Grundordnung (FDGO)) zeigen.

Wenn sie, wie bei dir, an einer nicht sichtbaren Stelle gestochen sind, gar kein Thema.

Sollten sie bspw. am Unterarm oder dem Handrücken zu sehen sein, muss man sie bei öffentlichen Veranstaltungen ggf. mit Pflastern oder Verbänden abdecken.

Abschließend zum Thema Brille.

Brillen sind bei der Bundeswehr kein Ausschlusskriterium. Man kann sogar eine dienstlich gelieferte Brille bekommen und für die Schießbrille gibt es entsprechende Einsätze in der eigenen Sehstärke.

Solltest du noch weitere Fragen rund um die Bundeswehr haben schau doch mal auf www.bundeswehrstarter.de vorbei und wende dich direkt an mich.

Viel Erfolg!

Gruß

Basti

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Machst du und darfst zivil fahren

Da ich der Einzige bin, der diese Umfrage mit "Ja machst du und darfst zivil fahren" beantwortet hat, hier meine Erklärung!

Die Antwort auf diese Frage hängt von deiner späteren Verwendung ab.

Eines vorab:

Du hast alle nötigen persönlichen Voraussetzungen um Unteroffizier zu werden, sonst hätte man dich nicht in dieser Laufbahn als Anwärter eingestellt. Folglich plant die Bundeswehr mit dir als Unteroffizier.

  1. In deiner Grundausbildung bzw. deinem somit gleichzeitig ersten Lehrgang als Unteroffizier-Anwärter wirst du das militärische Grundhandwerk lernen und keine Zet haben selber ein Dienstfahrzeug zu bewegen. Folglich wirst du in dieser Phase keinen Führerschein machen oder brauchen können.
  2. Dein Deinstposten muss nicht "Stabsdienstsoldaten und Kraftfahrer B" sein, um einen Führerschein zu rechtfertigen. Bei vielen Unteroffiziers-Dienstposten ist ein Führerschein sogar im Anforderungsprofil enthalten.
  3. Hast du noch keinen Führerschein und solltest aus dienstlichen Gründen (bspw. dein Dienstposten wie oben beschrieben) einen brauchen, besuchst du einen Lehrgang, auf welchem du entweder die Prüfung für die Klasse B,CE oder unter Umständen auch A ablegst. Bestehst du diese erhätst du einen Dienstführerschein der Bundeswehr, welchen du natürlich auch in deiner zuständigen Führerschein-/Zulassungsbehörde umschreiben lassen kannst!

Generell bleibt zu sagen, dass du im Laufe deiner Dienstzeit viele Zusatzqualifikationen, abhängig von deiner Verwendung erhalten kannst.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen!

Schau auch gerne mal bei www.BundeswehrStarter.de vorbei, wenn du mehr Infos zum Thema Bundeswehr suchst!

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