Antwort
Nein darf er nicht! Wegen eines ganz simplen Grundes, er würde seine Aufsichtspflicht verletzen. Falz du dich irgendwie verletzen solltest( etwas brechen) müsste der aufsichtsführende Lehrer für dich haften. er könnte dich aber zur schulleitung oder zum Schulsekretäriat schicken und auf dem Weg dahin bist du versichert. Das ist das was im Schulgesetzbuch steht.