Kann man so nicht sagen, kommt wirklich auf das Alter an. Im Zweifel wie Asbest behandeln, sieht zumindest verdächtig aus.

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Ich gehe mal davon aus, dass 2008 kein Asbest mehr verbaut wurde. 

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Du weißt noch nicht mal sicher ob derartige Bau- oder Dämmstoffe dort verbaut wurden. Selbst wenn dem so wäre, müssten diese unsachgemäß entfernt worden sein damit Asbestfasern in die Raumluft gelangen. Das Risiko in der kurzen Zeit eine bedenkliche Menge an Asbestfasern eingeatmet zu haben (wenn welche in der Luft wären) ist nach Deiner Schilderung doch eher unwahrscheinlich. Wenn Du so denkst musst Du in jedem Gebäude befürchten, dass dort Asbestfasern rumschwirren. Ich würde es einfach vergessen und der Arztbesuch wird Dir wohl auch nicht weiterhelfen. Was soll er auch machen? In Zukunft würde ich Abrisshäuser, auch wegen anderer Gefahren, meiden.

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Aus der Ferne kann man das schlecht beurteilen. Der Asbestanteil in diesen Platten gilt als fest gebunden, wenn also nicht daran gearbeitet wird dürfte sich kaum etwas freisetzen. Ich würde mir keine Gedanken über gesundheitliche Risiken machen.

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Hallo, ich gehe davon aus, dass es sich um ein Wellasbestdach handelte. In diesen Platten ist der Asbestanteil (10%) fest eingebunden. Bei Bearbeitung Beschädigungen ect. können sicher Fasern frei werden. Allerdings wurde ja nicht in dem Moment an den Platten gearbeitet als ihr vorbei gegangen seid. Ich würde mir keine Gedanken über eventuelle Gesundheitsschäden machen, ihr habt euch ja auch nicht längere Zeit dort aufgehalten. Vor 30 Jahren befand sich noch Asbest in Toastern, Haarfönen, Bremsbelägen, Kupplungen....., so das in der Außenluft ständig eine gewisse Faserkonzentration herrschte. Krank werden nur diejenigen, die über längere Zeit großen Konzentrationen ausgesetzt waren, ansonsten müssten ja die Menschen über 30 jetzt reihenweise an Rippenfellkrebs erkranken. Ich hoffe ich konnte euch etwas beruhigen. Es ist allerdings aus der Ferne schwer zu beurteilen ob von den Beschädigten Platten Gefahren ausgehen. Das wäre der Fall, wenn dort Stücke auf dem Boden liegen und Fahrzeuge drüber fahren oder Kinder dort spielen und die Platten dort rumliegen. Dann wäre dies ein Fall für die zuständigen Behörden. mfg

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Wie sehen denn diese "Krümel" aus? Könnte es sich um Reste der Platten handeln? Ich würde in jedem Fall die Hausverwaltung alarmieren. Im Normalfall hätte die Wohnung zuvor frei gemessen werden müssen. Erst wenn das Protokoll vorliegt und kein Asbeststaub in der Raumluft nachgewiesen werden kann, darf die Wohnung wieder bezogen werden. Offenbar wurde hier nicht ordnungsgemäß gearbeitet. Wenn die Hausverwaltung nicht reagiert hilft sicher ein Hinweis sich an die entsprechenden Behörden zu wenden.

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Du solltest so schnell wie möglich den Vorfall bei der Polizei anzeigen, das kannst Du auch telefonisch machen. Befürchten brauchst Du sicherlich nichts, mit den vagen Angaben zu deiner Person wird er nicht viel anfangen können.

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Zunächst mal erfolgt eine Entgiftung, das bedeutet unter ärztlicher Aufsicht wird in der Regel in der Klinik der körperliche Entzug vom Alkohol durchgeführt. Das dauert ca. eine Woche, dann ist zwar der Körper entgiftet, aber die Abhängigkeit noch nicht überwunden. Es gilt daher schnellstmöglich im Anschluss eine Maßnahme zur Entwöhnung durchzuführen. Ich kenne das aus der Erinnerung von einem Kollegen. Er war wiederholt zur Entgiftung, hat dann aber nicht durchgehalten, da er die Maßnahme nicht sofort gestartet hat. Ich denke die Ärzte auf der Entgiftungsstation und der Hausarzt werden da der erste Ansprechpartner sein. Langfristig gibt es ja auch Selbsthilfegruppen, viele Arbeitgeber bieten auch durch Bereitstellung von Suchtberatern Hilfestellung. Bei meinem Arbeitgeber werden auch präventive Seminare, zumeist von ehemaligen Alkoholikern, abgeleistet.

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Grundsätzlich kann auch eine Asbestfaser Krebs auslösen, allerdings ist die Wahrscheinlichkeit hierfür verschwindend gering. Auch Jahre nach dem Verbot von Asbest befindet sich noch soviel Material im Gebrauch, dass es auch eine Grundlast gibt. Es gibt wie schon erwähnt keine unkritische Menge, aber ich denke die Dosis macht das Gift. In dem hier genannten Fall vermute ich keine so gefährliche Belastung. Sicherlich handelte es sich um Asbestzement (10 % festgebundener Asbestanteil) und wenn das ganze noch im Freien war, verringert dies noch die Belastung.

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Das ist im § 34 StGB, Rechtfertigender Notstand geregelt.

Hierbei wird genau geprüft, ob dieser tatsächlich eingetreten ist .In dem geschilderten Fall könnte ein rechtfertigender Notstand eingetreten sein.

Durch die Polizei - Staatsanwaltschaft - Gericht wird dies aus dem Sachverhalt erkannt und im Sinne der Güterabwägung und Verhältnismäßigkeit (geeignet, erforderlich und angemessen) wie oben erwähnt geprüft.

In diesem Falle hättest Du einen Rechtfertigungsgrund für die begangene Straftat und hättest nicht schuldhaft gehandelt.

mfg

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