Hallo liebe Community,

ich wollte einmal fragen ob ich verpflichtet bin, bei der Bewerbung an einer Fachhochschule den Durchschnitt meines höchsten Schulabschlusses anzugeben.

Ich habe im Jahr 2012 mein Abitur, also die allgemeine Hochschulreife, absolviert. Im Jahr davor folglich meine Fachhochschulreife nach Jahrgangsstufe 12 am Gymnasium. Jetzt berechtigt mich diese ja schon zum Studium an einer FH (Bundesland NRW). Mein Notendurchschnitt bei der FH-Reife ist allerdings um 0,5 besser, als der meines Abiturs. Der angestrebte Studiengang ist Zulassungsbeschränkt. Mit dem Notendurchschnitt der FH-Reife hätte ich rein auf den ersten Blick also bessere Chancen.

Darf ich also bei dem Punkt "Abschluss der zur Zulassung berechtigt" Gymnasium - Fachhochschulreife mit meiner besseren Note angeben, statt Gymnasium - allgemeine Hochschulreife und die schlechtere Note ? Zwischen Abitur und der jetzt anstehenden Bewerbung habe ich eine Berufsausbildung absolviert die dem Thema des angestrebten Studiengangs entspricht und so theoretisch die FH-Reife vervollständigen würde.

Wie wertet die FH das ? Wird eine 2,5 im Abitur, gleich wie eine 2,5 bei der FH-Reife gewertet ?

Danke und freundliche Grüße