Liebe Leute,

ich stehe gerade vor einem Rätsel und erhoffe mir ein wenig Erleuchtung. Es geht um die Kündigung meines derzeitigen Mietvertrags jener Wohnung, die ich aktuell noch bewohne.

Dort steht so wörtlich:

"[...] wechselseitiger Verzicht auf ihr Recht zur Kündigung bis zum 31.07.2021. Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf des vorgenannten Zeitraums [...] zulässig."

Der erste Teil ist soweit klar. Vor dem 31.07. komm ich nicht ordentlich aus dem Vertrag. Jetzt die Frage: Heißt das effektiv, ich könnte unter Einhaltung aller Fristen zum 31.07. kündigen oder erst zum 31.08.?

Über eine kurze Eingebung wäre ich sehr erfreut.

Lieben Dank.