Aufsichtspflichverletzung bei 14-jährigen Kindern?

Hallo, ich habe folgendes Problem, ich bin ein alleinerziehender Vater, mein Sohn ist 14. Ich bin berufstätig, ich arbeite in einem Altenheim. Wie jeder weis, ist das Einkommen in der Altenpflege sehr gering. Ich arbeite in Vollzeit und desfteren auch 11 Tage im Stück. In diesem Beruf muss man auch oft flexibel sein, das heißt ich arbeite in Schichten. Ich gehe morgens 6 Uhr aus dem Haus und bin ab 15 Uhr wieder daheim, Zur Spätschicht gehe ich 12 Uhr aus dem Haus und bin 21 Uhr wieder zu Hause und arbeite auch an Wochenenden, manchmal auch 2 Wochenenden hintereinander. Irgendwie muss das Geld ja auch fließen. Bis jetzt hat es auch mit meinem Sohn prima funktioniert. Er ist nun in der 8. Klasse, seit 2 Jahren geht er auch regelmäßig in die Hausaufgabenbetreuung, weil er oft seine Hausaufgaben vergisst, oder garnicht erst in seinem Hausaufgabenheft eingetragen hat. Aber trotz der Hausaufgabenbetreuung, hat er ziemlich oft Einträge wegen fehlender Hausaufgaben. und schreibt in seit gut nem virtel Jahr nur schlechte Noten, obwohl er sonst eigentlich immer ein guter Schüler ist bzw. war. das heisst er ist versetzungsgefährdet. In die Schule geht er aber regelmäßig ist auch fast nie krank. Er fährt regelmäßig mit dem Schulbus. Naja.... jetzt gibt mir eine Lehrerin natürlich die Schuld an wegen des Leistungsabfalls meines Sohnes in der Schule. Sie meinte es ginge so nicht und es wäre eine Aufsichtspflichtverletzung. während der Hausaufgaben müsse eigentlich immer einer bei ihm sein.... Ich frage mich, weshalb ich ihn dann in die Hausaufgabenbetreuung stecke, wenn es da nicht klappt. klar habe ich nachmittags nicht die Kontrolle über ihn, wenn ich arbeiten bin und er wahrscheinlich die meiste Zeit am PC verbringt. Er hat aber auch seine häuslichen Aufgaben zu erfüllen, die er ja macht und einmal die Woche Klavierunterricht. Ich rede oft mit ihm, frage ob alles ok ist, ob es etwas neues gibt, ob klassenarbeiten anstehen, ect.. Also es geht nicht spurlos an mir vorüber. Als er 12 war und ich damals noch in Arbeitslosigkeit steckte, sagte ich mal den Mitarbeitern des Arbeitsamtes, dass ich nen 12 järigen Sohn habe, und deshalb nicht flexibel sein kann usw. Ich bekam als Antwort, dass ein 12 jähriges Kind schon alleine bleiben kann, während die Eltern berufstätig sind und es auch heute so verlangt wird. wenn ein 12 jähriges Kind mal krank ist und die Schule deshalb nicht aufsuchen kann in dieser Zeit, ist es mir vom Gesetzgeber auch untersagt, von der Arbeit fern zu bleiben, weil das 12 jährige Kind krank sei. Also ab 12 Jahren, ist das Kind quasi auf sich allein gestellt. Also ging ich wieder arbeiten. und heute bin ich auch froh, nicht mehr vom Amt abhängig zu sein. Frage an euch, bin ich denn ein Rabenvater und verletze ich die Aufsichtspflicht nur weil ich arbeite? muss ich mir soetwas von ner Lehrerin anhören? Lg M.

alleinerziehend, Aufsichtspflicht
Wir sind verliebt, sie aber unglücklich vergeben?

Hallo, ich habe zu Beginn meines Kurses, eine Frau kennengelernt. Sie war mir auf dem ersten Blick symphatisch, verstanden uns sofort. ich blieb erst einmal zurückhaltend bis sie mich nach vier Wochen anrief und wir telefonierten ne ganze Stunde .Von da an merkte ich, dass uns etwas verbindet. Ne Woche später rief sie mich wieder an und sagte wir werden uns nicht mehr sehen, da sie aus privaten Gründen mit dem Kurs aufhren muß. ich wunderte mich und fragte,wo ist das Problem. Sie erzählte mir, daß sie seit 18 Jahren einen Freund hat u.einen 7 Jahre alten Sohn. Von dem Freund erfuhr ich erst an diesem Abend. Ich war ein wenig entäuscht von dieser Situation. Kommende Woche darauf ging ich wie gewohnt zum Kurs. Als dieser zu ende war, stand sie auf m Parkplatz neben meinem Auto und wartete auf mich und sagte es täte ihr leid, aber sie vermisst mich sehr und hat Gefühle für mich, die sie nicht beschreiben kann. Sie stieg in meinen Wagen und wir fuhren an einen stillen Ort, wo sie mir erzählte in welcher Situation sie steckt. Ich hatte mich bereits in sie verliebt, bevor ich von ihrem Freund wusste. Sie erzählte mir, dass er sie dermaßen unter Druck setzt, ihr vieles verbietet und sie von ihm vor vier Jahren schwanger war, denn sie wollte immer 2 Kinder. Er reagierte sehr emprt und zwang sie das Kind wegmachen zu lassen. Auch die Mutter ihres Freundes überredete sie zu diesem Schritt, den sie in die Realität und gegen ihren Willen umsetzte.Seit dem kann sie keine Kinder mehr bekommen und er hat auch noch andere Sachen mit ihr gemacht, die nicht schn sind. Ich schüttelte mit dem Kopf und sagte, das glaube ich jetzt nicht und dann bist du noch mit ihm zusammen? Den Kurs hat er ihr auch verboten und auch seine Mutter. Leider ist Sie durch ihren Beruf ein wenig abhängig von seiner Mutter, weil sie das Kind ab und an betreut. Sie weis selber dass sie nicht mehr aus all diesen Gründen mit ihrem Freund zusammenbleiben kann, weil sie auch an ihren Sohn denkt. Ihr“ Freund“ ist seit dem sehr distanziert ihr gegenüber und es käme nicht ein Wort von wegen es täte ihm leid und so was. Ich sagte ihr, dass es allein in ihren Händen liegt, was sie tut, ich hätte mich damals schon von ihm getrennt, denn das Kind bekommt ja mit, wie sehr du darunter leidest. Ich sagte ihr auch, wenn ich gewusst hätte dass sie vergeben ist, hätte ich mich auf sie nicht eingelassen, aber dass ich mich auch schon in sie verliebt habe. Und dass ich es verstehen würde wenn sie mir nen Korb gibt. Wir haben uns ausgibig unterhalten und Gefühle überrollten uns,es kam zum Sex. Dann ging jeder zu sich nach Hause. Wir schreiben jeden tag und treffen uns 1 -2x/ Woche. Letztes WE fuhren wir spontan tanzen.Wo unsere Gefühle sich festigten. Sie sagte Sie hätte sich entschieden und würde es ihm irgendwann sagen, dass sie sich von ihm trennen will. Ich riet zu warten, aber dass sie sich irgendwann natürlich entscheiden muss und prof. Hilfe braucht um jeden Schritt zu planen. Was meint ihr.. M.

Verhalten, Trennung, unglücklich, verliebt, Entscheiden
MIt neuer Freundin das erste Mal gemeinsam in den Urlaub?

Hallo ihr Lieben,

Ich brauche dringend euren Rat, eure Hilfe.

Vieleicht hat ja der eine oder andere ja schon die Erfahrung gemacht.

Es geht um folgendes. Ich bin Vater zweier Jungs, der eine ist 12 und der ältere ist gerade 15 geworden, also gerade so richtig in der Pupertät.

Der Große lebt seit letztem Jahr bei seiner Mutter und besucht mich unregelmäßig, weil er keinen Bock hat. Er ist zu meiner Exfrau gezogen, weil wir letztes Jahr, wegen meiner damaligen Freundin Zoff miteinander hatten.

Weil ich ihn als mein Sohn, klar, immernoch liebe, ich mit meiner neuen Freundin zum ersten mal gemeinsam verreisen möchte habe ich meinen Sohn gefragt, ob er über Pfingsten mit mir und meiner neuen Freundin nach Dresden möchte zu Onkel, Tanten, Cousins bzw Cousinen. Zuerst sagte er nee ich habe keinen Bock, dann sagte er aber okay er will doch mit.

Meine neue Freundin hat nichts dagegen, obwohl sie ihn aber noch nicht einmal kennt. weil sie ihn noch nicht zu Gesicht bekommen hat.

Leider ist es ja so, dass er sich im Moment von mir nicht viel sagen lässt und er sich voll in der pupertären Phase befindet. Ich habe Anst, dass er im Urlaub Stress machen wird und es meiner Freundin nicht gefallen wird, wenn er so ist. Ich könnte mir vorstellen, wenn es heißt heute fahren wir mal da hin und morgen dahin, dass er sagt, nee hab keinen Bock und uns die ganze gute Stimmung versaut.

Ich weis nicht, ist es denn gut bei einem ersten gemeinsamen Urlaub zu meiner Verwandtschaft die Kids mitzunehmen oder sollte ich den ersten gemeinsamen Urlaub lieber mit Ihr allein machen? Ich weis nicht was das Richtige wär. Die Kids haben schon 5 Jahre ihre Oma bzw. ihre anderen Verwandten nicht mehr gesehen, da dachte ich es wäre vieleicht gut sie mit zunehmen. Ich plane eine Ferienwohnung zu buchen. Von hier bis nach Dresden sind es 500 km, und weil ich häufig und viel am Arbeiten bin, lomme ich selten dazu mal dahin zu fahren. was meint ihr..... ?

Ich freue mich über jeden guten Rat..... Danke im Vorraus Mirko

Urlaub, Verhalten, Pubertät, gemeinsam
Vermieter will Guthaben der Betriebskostenabrechnung nicht auszahlen

Hallo ihr Lieben. Heute brauche ich einen Rat in Sachen Mietrecht. Also, ich habe heute vom ehemaligen Vermieter, noch eine Betriebskostenabrechnung bekommen mit Guthaben. Ich habe mich selbstverständlich sehr darüber gefreut, bis ich ganz unten gelesen habe...Dieses Guthaben wird mit Kosten der Beseitigung von Sachschäden an der Wohnung verrechnet.

Also, ich bin echt sauer darüber, denn es war keine Sachbeschädigung vorhanden. In meinem Mietvertrag steht halt, dass die Wohnung bei Auszug besenrein hinterlassen werden muss. daran habe ich mich gehalten. Bei abnahme der Wohnung hat mein damaliger Vermieter sich tierisch darüber aufgeregt, dass die Wände bei mir Farbig gestrichen waren und dass es voll Assi ist, Postertapete an der Wand zu haben, er dachte ich würde die Wohnung wieder so übergeben wie ich sie bekommen habe, also alles in weis. dabei habe ich zwar die Wohnung vor vier Jahren mit weißen Wänden übernommen, aber meine Vormieterin, hat mir die Wohnung damals auch nicht frisch renoviert übergeben, weil eben im Vertrag Besenrein steht.. das einzige was war, dass die Deckentapete sich an einigen Stellen gelöst hat. an sonnsten war alles soweit okay meiner Meinung nach. Er hat mir auch nicht gesagt, dass er mir ZEIT GIBT DIE wOHNUNG in einem beseren Zustand herzurichten. Er hat dann dAS aBNAHMEPROTOKOLL GESCHRIEBEN; KLAR MIT PAR mÄNGEN UND mir mit dem Anwalt gedroht, aber er es nicht macht, weil er doch so gut mit meinem Ex-Schwiegervater befreundet ist. ich sagte wenn du meinst zum Anwalt zu gehn, tu es, unabhängig von meinem Ex-Schwiegerevater, aber er tat es nicht, wieso au... er meinte er müsse nun die Malerfirma holen... ich sagte jo, na klar. Ich weiß aus guter Quelle, dass er niemals ne Malerfirma geholt hat, sondern die Nachmieter haben die Wohnung selber Renoviert.

Muss er mir mein Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung auszahlen bzw. überweisen. und kann ich mir die Rechnung der angeblichen Malerfirma zeigen lassden? Ich finde Er übertreibt und ich glaube im Recht zu sein, dass er mir dies Guthaben auszahlen muss. Dies ist eine Sozialwohnung, und glaube, die Kaution wurde von der Stadt übernommen, ich brauchte jedenfalls keine Mietkaution zahlen. Kann ich auf mein Guthaben von der Betriebsabrechnung bestehen?

Ic h danke euch für alle guten Tipps und Ratschläge.... LG Mirko

Mietrecht
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