Ist ein gesetzlicher Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. In Sachsen und Thüringen legt eine Rechtsverordnung fest, in welchen Gemeinden er als gesetzlicher Feiertag gilt. Katholische Arbeitnehmer und Schüler haben in den anderen Bundesländern jedoch die Möglichkeit, sich diesen Tag frei zunehmen.
siehe kalenderjahr.de/feiertage/fronleichnam/