Antwort
Von Splendor kann ich nur abraten. Auf berechtigte Reklamation (Uhr schon nach drei Monaten defekt) erfolgt trotz Beschwerde keine Reaktion. Werde wohl die Staatsanwaltschaft Zürich einschalten müssen, wegen Verdacht des Verstosses gegen Art. 141.1 und Art. 158.1 Schweizerisches Strafgesetzbuch.