Es kommt darauf an, um was für Interessenten es sich handelt. Soll die Wohnung verkauft werden? Dann darfst du die Wohnung mit potentiellen Kaufinteressenten besichtigen. Dies bedeutet aber nicht das du mit jedem Interessenten einen Besichtigungstermin machen kannst. Das ganze muss in "Maßen" geschehen, so das der Mieter nicht wirklich gestört wird.
Deshalb werden die Besichtigungen bei vermietete Wohnungen meistens erst durchgeführt, wenn schon fast alles andere geklärt ist.
Bei Vermietungen bist du wiederum mehr auf das Entgegenkommen des noch Mieters angewiesen.