Hallo erstmal:) Ich fahre sehr häufig Rennrad, z.B. zur Schule oder anderen Terminen. Dabei stören mich, und dass vor allem als Rennradfahrer, die Schäden auf den Fahrradwegen meiner Stadt, da ich so nicht das Potential meines Drahtesels ausnutzen kann. Nun lautet meine Frage, ob eine Nutzungsplicht für Radwege o. Fuß- und Radwege, die für mich als Radfahrer unbefahrbar (evtl. für langsame Freizeitfahrten und mit anderem Fahrrad möglich) sind, besteht?