Wenn man nach einem Hausverkauf aus der bis dahin eigenen Immobilie auszieht, darf man dann einige wertvollere Bepflanzungen aus dem Garten mitnehmen? Im Kaufvertrag ist zu diesem Thema nichts festgehalten. Verkauft wurde Haus und Grundstück. Werden die Gartenpflanzen wie Möbel behandelt, die man ja auch beim Auszug mitnimmt, wenn nicht ausdrücklich im Kaufvertrag anderes vereinbart wurde?