Jaja... § 476 BGB ist der Liebling aller Elektrofachgeschäfte.
§ 476 BGB :
"Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."
Und bitte bitte polter da nicht gleich mit ausgedruckten Gesetzestexten in den Laden. Da ist die Stimmung gleich im Keller. :) Das kann man machen wenn jemand absichtlich bösen Willen zeigt,
Versetz dich mal in den Händler. Der bekommt eingeschweißte Geräte geliefert und händigt dir diese eingeschweißt aus. Nichtmal er selbst hatte die Möglichkeit sich von der Mangelfreiheit zu überzeugen. Hinter deinem Kratzer steckt bestimmt kein böser Wille.
Geh hin, schildere den Fall genau so, wie du ihn uns geschildert hast, Das du den Mangel also erst später beim Entfernen der Folie bemerkt hast.
Wenn er nicht darauf eingeht - Bleib cool :) Sag freundlich, dass du gehört hast, dass in so einem Fall eigentlich der Händler den Zeitpunkt des Auftretens beweisen müsste.
Wenn er immer noch Nein sagt - bleib coooool :)
Weise den Händler freundlich darauf hin, dass ihr euch wohl heute nicht einigen könnt und du die Rechtslage nochmal mit einem Fachmann prüfst.
Nimm dir unauffällig nen Kumpel mit, der im Ernstfall den Zeitpunkt der Mängelanzeige und die Ablehnung der Nacherfüllung (also der Reparatur) des Händlers bezeugen kann.
Das Ausbleiben von Kraftausdrücken und das fehlende Androhen von körperlicher Gewalt ist für Mitarbeiter in solchen Shops erstmal eine ungewohnte Situation mit der Sie klar kommen müssen. :P
Achso: Der Kaufvertrag über das Handy und der Mobilfunkvertrag haben in der Hinsicht nichts miteinander zu tun. Für diesen hast du hier kein Sonderkündigungsrecht.
Vielleicht klärt sich dein Anliegen ja schon vor der Konsultation eines Anwaltes.
Ich hoffe jedenfalls, dass du dich mit Telefonicá im Guten einigen kannst.
VG