Habe diesmal eine Frage, die das Urlaubsgesetz betrifft. Meine Schwester heiratet und der Betriebsrat sagt, ich müsste mir Urlaub nehmen für diesen Tag. Nun sagen aber viele - und der Meinung wäre ich auch - dass man für diesen Tag freigestellt ist.

Da ich nirgends die passende Antwort finde, stelle ich sie mal direkt.

Bekomme ich bei der Eheschließung der Schwester Sonderurlaub oder muss ich mir Urlaub nehmen?

Bitte §§ mit Text angeben

Danke im Voraus

LG