Hallo allerseits,

meine 9-jährige Tochter soll mit der Klasse im Frühjahr eine Woche auf Klassenfahrt. Sie ist sehr ungern weg von zuhaus, sogar mit mir ztusammen, schläft schlecht etc. Da zudem die Aufsichtspflicht an der Schule sehr lax gehandhabt wird (da wird schon mal ein Kind in der Schwimmhalle im Nachbarort vergessen- NEIN , KEINE Ausnahme:-(( wollte ich zunächst einfach als Betreuungsperson mitgehen, um die ganze Sache zu entspannen. Nun habe ich erfahren, daß ich beruflich da auf keinen Fall freibekomme, dh ich muß die Begleitung absagen. Und ohne es selbst zu gewährleisten, daß auf die Kids geachtet wird, will ich sie dort eigentlich auf keinen Fall mitlassen. Nun die Frage: ist das Pflicht? Und wenn nicht, muß ich begründen? Die Möglichkeit, nicht mitzufahren wurde bis jetzt von der Lehrerin gar nicht erwähnt....

Danke für alle Antworten....ach so: Bundesland ist Hessen, falls das relevant sein sollte