Nur wenn es nicht gewerblich ist d.h. nicht unter das Pbfg. fällt
Zur Fahrschule gehen und eine Fahrerlaubnis Klasse D erwerben (ca. 2000 €) Leider scheinen Sie es versäumt zu haben als Sie die neue Plastikkarte bekommen haben Ihren Führerschein auf D zu erweitern. ( Ich gehe jetzt mal davon aus das Sie ihn vor 1988 erworben haben). Ein einfaches Nachtragen ist leider nicht mehr möglich
Hallo, alles was gemacht wird um einen Gewinn zu erwirtschaften muss angemeldet werden. Putzen ist noch relativ problemlos. Was Arztbesuche und Behördengänge betrifft gibt es sehr viel zu beachten z.B. unter anderen auch das Betreuungsrecht. Fahrt ihr Senioren auch zum Arzt und bekommt dafür Geld greift das PbRecht (große Vorsicht sonst hagelt es Anzeigen von Taxiunternehmen) . Dazu reicht es wenn ein Flyer von euch in deren Hände fällt auf denen ihr das anbietet.
zusätzlich zum P-Schein benötigst du eine Mietwagenkonzession unhd dazu ist auch eine IHK Unternehmerprüfung nötig
Personenbeförderungsschein kann man auch vor dem 21. Lebensjahr bekommen. Ich kenne Fälle da gab es ihn schon mit 18. Voraussetzung ist aber die Mitarbeit im EIGENEN Betrieb und diese ist jawohl gegeben dann kann es eine Ausnahmegenehmigung geben.dieses liegt aber im Ermessen der zuständigen Führerscheinstelle. Die Art der Ortskenntnisprüfung hängt von der Einwohnerzahl im Ort ab, da ich diese nicht kenne kann ich dazu keine Aussage machen.
Hallo, Erst einmal muss dein Betrieb zur Ausbildung geeignet sein, d.h. er muss alle Voraussetzungen erfüllen das die Ausbildung nach dem Ausbildungsrahmenvertrag (IHK) gegeben ist. Der Betrieb muss zu dem auch bei der zuständigen IHK auch als Ausbildungsbetrieb registriert werden. Danach muss der Ausbildende (Betrieb) einen entsprechenden Ausbilder (nach IHK Minimum ADA Schein) nachweisen um einen Auszubildenden überhaupt auszubilden zu dürfen (Ausbilderverordnung IHK beachten) ein Maurer kann keinen Bankkaufmann ausbilden. Ist alles nicht so einfach. Sollten nicht alle im Ausbildungsrahmenvertrag vorgegebenen Ausbildungsabschnitte erfüllt (z.B. Buchführung)werden können kann der ausbildende Betrieb für diesen Bereich einen anderen Betrieb beauftragen ( entsprechende Firmen suchen) MAN DARF DAS AUF KEINEN FALL BLAUÄUGIG ANGEHEN WIE GESAGT ALLES NICHT SO EINFACH
Ein erster Schritt währe es sich mit Bildungsgesellschaften z.B. der VHS oder Vollksbildungsringen in Verbindung zu setzen. Entwirf einen Kurs und biete diesen dann dort an.
ca. 50 € richtet sich nach der Gebührenordnung der Stadt bzw Gemeinde. Zusätzlich sind pro Fahrzeug ein Vermögensnachweis von 2500 € vorzulegen. Taxikonzessionen sind begrenzt, sollte keine frei sein nimm eine Mietwagenkonzession. IHK Unternehmerprüfung ist vorhanden ?
umsteigen kein problem da ihre qualifikation höherwertig ist
Sie brauchen sehr viele Unterlagen Als Ausbilder für diesen Bereich sollten Sie mich mal anrufen 0160-1034444 da eine einzelne Aufzählung zu umfangreich ist.
Dann hat das Gewerbeamt keine Ahnung ich boin seid ca. 20 Jahren in diesen Gewerbe tätig. An der BOKraft führt kein Weg vorbei. Für alle Fahrten gegen Entgeld benötigt man eine Konzession das ist BUNDESRECHT. Fährst du ohne Konzession werden sich deine Mitbewerber schon melden (es wird Anzeigen hageln bei der Polizei und beim Ordnungsamt). Du benötogst 1. Unternehmerprüfung 2. Unbedenklichkeitsbescheinigungen der BG Kraftverkehr, der Krankenkasse und der Finanzämter. 3. poliz. Führungszeugnis 4. Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (ca. 2500 € pro Fahrzeug) 5. Personenbeförderungsschein ohne dieses geht NICHTS Fahrtten werden ausgeschrieben oder man spricht die Eltern an
Hallo, die Rechtslage scheint doch recht klar zu sein. Der Kündigung wurde zum 30.4. entsprochen also sind die Vergütungen entsprechend zu zahlen. Ich kennen natürlich ihren genauen Arbeitsvertrag nicht. Arbeitsrechtlich würde ich dann doch den Rat eines Anwalts einziehen. Ich hatte damals mit der Volksfürsorge keine Probleme alles wurde bis zum letzten Arbeitstag abgerechnet.
Da ja anscheinend nur ein Auftraggeber vorhanden ist, kann von "Selbständigkeit" wohl keine Rede sein. Du arbeitest ja wohl absolut weisungsgebunden. Ich würde mich mit der zuständigen Arge in Verbindung setzen und meine Situation erklären. Mit großer Wahrscheinlichkeit muß dich dein "Arbeitgeber" nachversichern.
Hallo, diese Frage ist so gestellt schwer zu beantworten, da ja alle Kosten berücksichtigt werden müssen und da gibt es viele Unbekannte. Du solltest dich mit deinen Steuerberater in Verbindung setzen. Ich habe den Eindruck, das ja nur Aufträge für eine Firma ausgeführt werden, dabei spricht man von Weisungsgebundenheit und diese gilt nicht als "Selbständigkeit" rechtlich währe also dann der Auftrageber (es gibt inzwischen Urteile von Gerichten) für die Sozialversicherungspflicht zuständig.
hängt von der Marke des Farzeuges ab. Meistens sind große Fachhändler günstiger als ein direkter Kauf ab Werk.
Personen im Telefonbuch mit einfacher Nummer suchen und diese abkaufen. Habe ich damals bei meinen Unternehmen gemacht (Rufnummer 4561) Funktioniert aber nicht immer und ist eine Preisfrage. Ein Unternehmer hat mal für folgende Rufnummer 4477 zu DM Zeiten einmal 10.000 bezahlt