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meiner Meinug nach nicht...
meiner Meinug nach nicht...
Das Fischereigesetzt schreibt vor, dass jeder "ZUM VERZEHR VORGESEHENER FISCH; FISCHWAIDGERECHT GETÖTET WERDEN SOLL".
Es kann mich als Karpfenangler aber niemand dazu zwingen, einen Fisch zu töten, da die Fische, die ich fange für mich nicht zum verzehr vorgesehen sind. Sprich: Fange ich einen kleinen Karpfen, wollte ich aber einen großen. Fange ich einen großen, wollte ich aber einen kleinen. ;-)
So kann mir rein theoretisch keiner was, da es ja heißt: VORGESEHEN ist. Und was vorgesehen ist, das entscheide ich als Carphunter doch selbst..... CATCH AND RELEASE ;-))
Da gibt es viele gute. Komme aus Thüringen. In meinem Umkreis gibt es allein 5 TOP Gewässer.