Also ich verstehe hier nix. Erst dein Sohn dann dein Bruder was denn nu bitte kurz und knapp und deutlich. was wollen sie von wem ? sie können sowas auch anfechten. wenn er haus und grund hat. dann geht das sogar sehr schnell . sobald ein titel vorliegt können sie vollstrecken.
Hi also ich kann dir nur anraten den Antrag nochmal schriftlich zu stellen. Was die mündlich sagen kannst du vergessen. Stell den Antrag einfach schriftlich und am besten schreiben EILANTRAG. Ferner würde ich anfragen warum dein Antrag nicht beantwortet wird, denn du zuvor angefragt hattest. Mit 4 Personen müsstest du noch im Satz sein.
Da Hunde als Sachen angesehen werden, kannst du eigentlich machen was du willst weil egal was mit dem Hund passiert ist eine Sachbeschädigung nach 303 StGB. Ferner kannst du dich mit allen Mitteln zu Wehr setzen. § 32 StGB ff i.V.m. § 228 BGB. Du kannst somit alles Benutzen um die Gefahr von dir oder von deinem Eigentum (Hund) abzuwehren.
Was hälts du von Zimmer abschließen oder duschen !!! Dein Vater hat das bestimmt selbst auch gemacht. Also in 2 - 3 Tagen ist das vergessen.