Antwort
Als Luftsicherheitsassistent nach §5 LuftSiG kontollierst du im Auftrag der Bundespolizei Passagiere. Als Luftsicherheitskontrollkraft nach §8 LuftSiG kontrollierst du lediglich Mitarbeiter und Fracht/Gepäck im Auftrag des Flughafenbetreibes ohne Hoheitliche Rechte wie der Luftsicherheitsassistent.