Zum einen:2 Tage meint normalerweise zwei Werktage. Zum anderen: Es ist alles im Schulgesetz der Verfassung verankert. Bei uns(Niedersachsen) ist das so: 3 oder mehr Tage krank = Attest. Zudem schriftliche Entschuldigung und Anruf oder e-mail.

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Es gibt drogen Schnelltests.
Einfach zur Polizei, testen lassen und dann schauen.

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