Sollte es sich um einen gewerblichen Verkäufer handeln, hast Du gar kein Problem. Dann hast Du vier Wochen Widerrufsrecht und kannst vom Kaufvertrag zurück treten bzw. wenn Du die Ware bereits erhalten hast, kannst Du sie zurück schicken. Trotzdem ist das mit dem "ausversehen gekauft" eine für den Verkäufer echt ärgerliche Sache! Man sollte sich auch immer vor Augen halten, dass Kosten die ihm entstehen irgendwo immer wieder an die Käufer zurück gegeben werden! Handelt es sich um einen privaten Verkäufer, kannst Du Dich nur mit ihm einigen oder mußt eben in den sauren Apfel beissen! Als kleiner Hinweis: Deine Chanchen steiegn um ein vielfaches, wenn Du ehrlich bist und einfach sagst, wie es ist. Ich verfahre immer so und habe eigentlich noch nie schlechte Erfahrungen gemacht! Wenn Du das Ding versemmelt hast, gib es zu und hoffe auf das Wohlwollen des Verkäufers. Erzählst Du aber irgendwelche Stories, wird Dein Gegenüber nur noch zusätzlich sauer werden; das sagt mir meine Erfahrung!

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