Es fing damit an das ich das 1. mal beschuldigt wurde bedroht zu haben, das steht nun in meiner Akte. Das 2. mal war ich bei einer Vorladung nochmal wegen Bedrohung. Nun behauptet jemand ich hätte mit seiner Tochter geschrieben sie um Bilder gefragt und sie bedroht und weiteres. Nun ist meine Frage wenn mich die Polizei Vorladen möchte muss ich erscheinen? Und könnte ich ins Jugend Gefängis kommen deshalb kommen?